38 unterschiedliche Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen präsentierte die Expertengruppe, die im Auftrag des Bundesrats tätig ist. Ihr wichtigster Vorschlag: eine Kostenobergrenze – also verbindliche Vorgaben, wie weit die Kosten im Gesundheitswesen jährlich maximal wachsen dürfen.
Das Nein aus der Branche kam umgehend
Nach der Publikation des Berichts dauerte es keine Stunde, bis sich in seltener Einigkeit Ärzteverband, Krankenversicherer, Spitäler, Patientenvertreter, Pharma, Apotheker und Spitäler in einer gemeinsamen Mitteilung vehement gegen Kostenobergrenzen wehrten. Das ist zum Einen symptomatisch: Vom jetzigen System profitieren viele – sie alle fürchten den Verzicht. Zum Anderen spiegelt das den Verlauf vieler bisheriger Reformbemühungen im Gesundheitswesen: Grosse Reformschritte bleiben aus.
Entsprechend überschaubar ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die von der Expertengruppe vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden – zumal die Expertengruppe auch Vorschläge präsentiert, die im politischen Prozess bereits gescheitert sind, wie zum Beispiel das obligatorische elektronische Patientendossier.
Beschränkung von Arztwahl oder Leistungskatalog – aussichtslos
Gescheitert sind bislang auch Anläufe für eine Einschränkung der freien Arztwahl, sehr deutlich 2012 an der Urne. Entsprechend scheut die Expertengruppe das Thema: Eine völlige Vertragsfreiheit, bei der Krankenkassen nicht mehr die Leistungen sämtlicher zugelassenen Ärzte vergüten müssten, ist für sie kein Thema. Höchstens eine Lockerung kann sie sich vorstellen.
Die Forderung der SVP nach einer Beschränkung des Leistungskatalogs in der obligatorischen Krankenversicherung taucht im Bericht gar nirgends auf – weil die Expertengruppe eine «Zwei-Klassen-Medizin» befürchtet.
Auf seinen 130 Seiten bietet der Bericht dennoch einen aktuellen Überblick über ein Set an möglichen Massnahmen zur Kostendämpfung. Zumindest die neuen Massnahmen gehen jetzt in den langen politischen Prozess. Einige davon werden einen schweren Stand haben.