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Sterbehilfe Tatverdächtiger nach Einsatz der Sterbekapsel Sarco frei

  • Ein Tatverdächtiger in Zusammenhang mit dem Einsatz der Suizidkaspel Sarco in Merishausen SH ist aus der Haft entlassen worden.
  • Die Staatsanwaltschat wirft dem Co-Präsidenten von «The Last Resort» nicht mehr vor, ein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen zu haben.
  • Aufgrund des neusten Ermittlungsstandes besteht nach wie vor ein dringender Tatverdacht betreffend der Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord, wie die Staatsanwaltschaft Schaffhausen mitteilte.

Die ersten Ermittlungsergebnisse hätten noch einen dringenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt ergeben, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Dies sei auch durch das Zwangsmassnahmengericht mehrfach bestätigt worden.

Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Mitteilung, dass der Obduktionsbericht des Institutes für Rechtsmedizin des Kantons Zürich zwar noch nicht vorliege. Der Verdacht auf ein Tötungsdelikt sei aber nicht mehr gegeben.

Tötung oder Hilfe zum Selbstmord? Eine Einordnung

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SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi ordnet die Entlassung des «Last-Resort»-Co-Präsidenten ein:

«Wer absichtlich einen Menschen tötet, wird mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft. Wer aus Mitleid tötet, weil er von der Person darum gebeten wird, bekommt eine mildere Strafe (bis zu drei Jahre Gefängnis). Diese sogenannte ‹Tötung auf Verlangen› stand zuerst im Raum.

Nun hat sich aber offenbar herausgestellt, dass die Tote selbst die letzte Handlung ausgeführt hat. Möglicherweise hat sie also selbst den Knopf gedrückt, sodass sich die Kapsel mit Stickstoff füllte. In diesem Fall handelt es sich um einen Suizid und nicht um eine Tötung auf Verlangen. Assistierter Suizid ist allerdings nicht immer straffrei. Wer aus selbstsüchtigen Motiven jemandem beim Suizid hilft, riskiert bis zu fünf Jahre Gefängnis. Im Zentrum der Ermittlungen wird nun stehen, ob die Verantwortlichen der Sterbehilfeorganisation aus ‹egoistischen Motiven› gehandelt haben. Was dies umfasst, ist in der Schweiz allerdings umstritten.»

Die Verantwortlichen um den australischen Aktivisten und Arzt Philip Nitschke bestritten gegenüber den Medien vehement, dass jemand beim Tod der sterbewilligen Person «nachgeholfen» hatte.

Einsatz bei einer Waldhütte

Die Suizidkapsel Sarco war Ende September bei einer Waldhütte im Kanton Schaffhausen zum Einsatz gekommen. Eine 64-jährige US-Amerikanerin starb darin. Mehrere Personen wurden danach verhaftet. Der Co-Präsident der Organisation «The Last Resort» sass bis am Montag in Untersuchungshaft.

Die Organisation preist die Kapsel, die sich per Knopfdruck mit Stickstoff füllt, als Möglichkeit an, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. Anders als bei Organisationen wie Exit oder Dignitas kommt kein Arzt zum Einsatz. «The Last Resort» versichert aber, dass der Geisteszustand der sterbewilligen Person von einem Psychiater abgeklärt wird.

Sterbekapsel Sacro
Legende: Mit diesem Gerät konnte bereits jemand sterben: mit der Suizidkapsel Sarco. KEYSTONE/Ennio Leanza

Ob der Einsatz der Kapsel legal ist, ist umstritten. Ausgerechnet am Tag des Einsatzes sprach sich Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) im Parlament dagegen aus. In mehreren Kantonen äusserten sich Behörden und Verantwortliche negativ – darunter auch der Erste Staatsanwalt Schaffhausens.

SRF 4 News, 02.12.2024, 15:00 Uhr ; 

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