- Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen finanziell stärker entschädigt werden – beispielsweise mit einem Steuererlass.
- Dies empfiehlt die unabhängige Expertenkommission UEK, die heute ihren Schlussbericht in der Schweiz präsentiert hat.
- Seit Ende 2014 arbeitete die UEK im Auftrag des Bundesrates die administrativen Versorgungen in der Schweiz bis 1981 wissenschaftlich auf.
Die UEK ist der Ansicht, dass die Rehabilitation zwangs- oder administrativ versorgter Menschen gerade erst beginnt. Die Solidaritätsbeiträge, welche das Bundesamt für Justiz den Opfern ausbezahlt, seien erst ein Anfang. Das schreibt die UEK in ihrem Schlussbericht zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.
Der Prozess der Rehabilitierung ist laut UEK-Präsident Markus Notter noch nicht abgeschlossen. «Wir stellen fest, dass viele der Betroffenen in prekären finanziellen Verhältnissen leben», so Notter. Dazu habe man Vorschläge gemacht.
In den Empfehlungen zuhanden des Bundesrats schlägt die UEK diverse Finanzhilfen für die Opfer vor. So sollen etwa ehemalige Zwangsversorgte, deren Steuerschulden wegen prekären Lebensbedingungen hoch sind, von den Steuern befreit werden. Weiter soll ein Hilfsfonds für nicht versicherte Krankenkosten geäufnet werden.
Lebenslange Rente und GA
Auch der Vorschlag für den Anspruch auf eine lebenslange Rente ist in den Empfehlungen zu finden. Zudem soll den Opfern ein Generalabonnement der SBB offeriert werden. Darüber hinaus wiederholen die Forscher im Bericht ihre Kritik an der Anmeldefrist, welche im März 2018 ausgelaufen ist. Sie empfehlen, auf die Frist für die Gesuche zu verzichten.
Auf lange Sicht empfiehlt die UEK zudem ein «Haus der Schweiz». Dort sollen die Opfer Hilfe bekommen, wenn sie ihre politischen Rechte ausüben oder ihren Forderungen Gehör verschaffen wollen. Die Institution könnte gemäss UEK zudem als Erinnerungsort für die Geschichte der Zwangsmassnahmen dienen und Ausgangspunkt für neue partizipative Forschungsprojekte zu diesem Thema sein.