Eine ehemalige Gerichtspraktikantin hat Strafanzeige gegen einen Bündner Verwaltungsrichter eingereicht. Sie bezichtigt den Richter der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung. Das berichtet das Portal «Inside Justiz» und die «SonntagsZeitung».
Vor ziemlich genau einem Jahr, am 13. Dezember 2021, soll es abends zur Vergewaltigung gekommen sein. Der Richter lud die Praktikantin demnach in sein Büro, um einen Fall zu besprechen.
Vorgehen der Justiz sorgt für Kritik
Knapp drei Monate später reichte sie Strafanzeige bei der Bündner Staatsanwaltschaft ein, die daraufhin eine eigene Staatsanwältin auf den Fall ansetzte. Dieser Punkt sorgte für Kritik. Der ehemalige Basler Staatsanwalt Markus Mohler sagt in der «SonntagsZeitung», die Nähe zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft sei zu gross. In einem solchen Fall müsse man einen externen, ausserkantonalen Staatsanwalt einsetzen.
Trotz der Kritik hält die Bündner Staatsanwaltschaft auch heute an diesem Entscheid fest. Sprecher Maurus Eckert betont: «Wir sind der Auffassung, dass die notwendige Distanz für eine unabhängige Untersuchung gegeben ist. Es bestehen keinerlei direkte Berührungspunkte zwischen der Staatsanwaltschaft Graubünden und der beschuldigten Person.»
DNA-Spuren bestätigen Sexualkontakt
Der Richter bestreitet indes den Vergewaltigungsvorwurf. Der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen.
Gemäss «Inside Justiz» wurden in der Vagina der damals 24-jährigen Frau DNA-Spuren des Richters gefunden. Es gilt die Unschuldsvermutung.