- Die Luzerner Stadtregierung stellt das Heimfallverfahren des Fussballstadions Swissporarena ein.
- Aus ihrer Sicht sind im Streit rund um die Vorkaufsrechte der Stadionaktien gegenüber der Stadt keine vertraglichen Pflichten verletzt worden.
- Die FCL Holding AG reagiert irritiert und enttäuscht.
Noch im September 2023 ging die Stadt Luzern auf Konfrontationskurs zu Bernhard Alpstaeg: Die Behörden kündigten an, dass sie rechtliche Schritte einleiten für einen vorzeitigen Heimfall des Luzerner Fussballstadions. Konkret hätte dies bedeutet: Die Stadt trifft Vorbereitungen, die Swissporarena der Stadion Luzern AG – und damit Alpstaeg – wegzunehmen.
Nun ist alles wieder anders. In Gesprächen habe Bernhard Alpstaeg, momentan der einzige Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG, der Stadtregierung versichert, dass der Baurechtsvertrag immer eingehalten worden sei. Alpstaeg habe auch betont, der Vertrag werde auch künftig eingehalten, teilte der Stadtrat mit.
Konkret bedeutet dies: Die Durchführung der Heimspiele des FC Luzern sowie der drei Spiele der Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 in Luzern sei sichergestellt.
Gespräche führen laut der Stadt zur Klärung
«Wir haben eine Vereinbarung abgeschlossen, dass die Stadion Luzern AG das Fussballstadion auch in Zukunft gut unterhält», sagt der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli gegenüber SRF. Vor einem Jahr habe die Stadt Hinweise gehabt, dass der Baurechtsvertrag verletzt worden sein könnte. In Gesprächen habe man sich nun darauf geeinigt, dass eine «angebliche Verletzung» von Vorkaufs- oder Kaufrechten an den Aktien den Stadionbetrieb weder betreffen noch beeinträchtigen dürften.
Die Stadion Luzern AG mit Bernhard Alpstaeg teilt mit, dass man mit Befriedigung von der Einstellung des Heimfallverfahrens Kenntnis nehme. Für die Fussball-Europameisterschaft der Frauen wolle man einen sechsstelligen Betrag investieren, damit das Stadion bereit sei.
Unverständnis bei der FCL Holding AG
Beim FC Luzern hingegen klingt es ganz anders. In einer Mitteilung schreibt die FCL Holding AG, sie sei enttäuscht und irritiert. Die Stadt wolle sich aus der Verantwortung ziehen.
Die FCL Holding AG beharrt auf ihrem Standpunkt, es sei mutmasslich nicht rechtens gewesen, wie Bernhard Alpstaeg zur Aktienmehrheit des Stadions gekommen sei. Man verstehe nicht, weshalb die Stadt Luzern der Stadion Luzern AG nicht stärker die Stirn biete.
Aus dem Baurechtsvertrag gehe klar hervor, dass der FCL Holding AG als Aktionärin ein Vorkaufsrecht zustehe. Es ergebe sich auch klar, dass der FCL Holding AG ein Sitz im Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG zustehe. Es sei deshalb unverständlich, dass die Stadt Luzern nicht auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen bestehen wolle.