- Die Aktionäre der FCL Holding AG üben gegenüber Bernhard Alpstaeg das Kaufrecht zum Erwerb seiner Aktien aus.
- Dies teilen die Aktionäre am Dienstagmittag mit. Als Grund geben sie «wiederholte gravierende Pflichtverletzungen» an.
- Alpstaeg kontert wenige Stunden später und spricht von einem «abstrusen und rechtlich haltlosen Vorgehen».
Der Streit zwischen dem FC Luzern und seinem umstrittenen Grossaktionär Bernhard Alpstaeg spitzt sich zu. Die FCL-Aktionäre haben am Dienstag mitgeteilt, dass Alpstaeg vom Aktionärsbindungsvertrag (AVB) ausgeschlossen werde.
Der Ausschluss löse ein Kaufrecht zum Erwerb der Aktien aus, wie es in der Mitteilung der FCL Holding AG vom Dienstagmittag hiess. Das Aktienpaket soll erworben, gemeinschaftlich gehalten und später an Persönlichkeiten aus der Innerschweiz weiterverkauft werden.
Alpstaegs Verbleib «nicht länger zumutbar»
Ausschlaggebend für den Entschluss waren Alpstaegs «gravierende Pflichtverletzungen» gegenüber der FCL Holding AG, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Er sei als Aktionär «nicht mehr tragbar» und sein Verbleib im Aktionariat für die anderen Aktionäre «nicht länger zumutbar».
Der Verwaltungsrat der FCL-Holding zeigte Verständnis für den Entscheid der Aktionäre und begrüsste die Absicht, bei einem allfälligen Verkauf von Aktienanteilen diese einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung zu stellen. «Nur ein breit abgestützter FC Luzern ist aus Sicht des Verwaltungsrates zukunftsfähig und garantiert eine bestmögliche Verankerung und Identifikation in der gesamten Innerschweiz», liess sich das Gremium zitieren.
Alpstaeg reagiert: «Abstruse Argumentation»
Wenige Stunden nach Veröffentlichung der Mitteilung der FCL-Aktionäre meldete sich Alpstaeg mit einem eigenen Schreiben zu Wort. Über seinen PR-Berater Sacha Wigdorovits liess er verlauten, dass die FCL Holding AG ihr Vorhaben mit «einer völlig abstrusen Argumentation» herleiten würden und das dieses «rechtlich haltlos» sei.
Die anderen FCL-Aktionäre würden kein Kaufrecht an Alpstaegs Aktien besitzen und der Grossaktionär hätte auch nicht die Absicht, diese zu verkaufen.