Die frühlingshaften Temperaturen mitten in der Ski-Hochsaison locken Skifahrer und Ausflügler auf die Sonnenterrassen in den Skigebieten. Das sorgt derzeit für harte Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen, weil diese die Sonnenterrassen trotz Corona-Verordnung nicht schliessen wollen.
Doch die rechtliche Vorgabe ist klar: «Es dürfen keine Sitzplätze bei Takeaways angeboten werden», wiederholte Bundesrat Alain Berset am Donnerstag. «Take away», also Mitnehmen von Essen, und nicht, um es vor Ort zu verzehren.
Kantone für geordnete Kontakte
Trotzdem lassen fünf Kantone die Terrassen in ihren Skigebieten offen: Graubünden, Schwyz, Uri, sowie Ob- und Nidwalden. Die Gesundheitsdirektorin in Obwalden, Maya Büchi, sieht die Hauptaufgabe darin, Kontakte zwischen Personen zu verringern: «Darum lieber geordnet den Kontakt stattfinden lassen als unkontrolliert und unsteuerbar.»
Auch der Kanton Graubünden will Restaurant-Terrassen in Skigebieten nicht schliessen. Er bekräftigt Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff: «Wir applizieren diese Lösung seit Ende Dezember und der Bund hat Kenntnis davon, es war aber bisher nie ein Thema. Wir sind davon ausgegangen, dass der Bund das gleich interpretiert wie wir. Jetzt müssen wir feststellen, dass das eben nicht so ist.»
Die Möglichkeiten des Bundes
Aber das BAG und damit der Bund sehen das Risiko von Ansteckungen auf den Terrassen. Doch welche Möglichkeiten hätte der Bundesrat, um die Schliessung von Restaurant-Terrassen durchzusetzen?
Da könnte ein Kommissar zur Zwangsverwaltung eines Kantons eingesetzt werden. Oder was immer als Drohkulisse aufgebaut wird: Der Einsatz des Militärs.
Grundsätzlich könne der Bundesrat Bundesrecht durchsetzen, sagt Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich: «In einem ersten Schritt könnte er ein ernstes Gespräch mit der Kantonsregierung führen, durch den Bundespräsidenten beispielsweise. Wenn das nichts nützt, könnte er in einem zweiten Schritt die Massnahme selber durchsetzen. Das würde bedeuten, dass beispielsweise die Grenzwache oder das Fedpol das durchsetzen müsste mit Personal des Bundes.»
Rechtlich gäbe es auch noch Beispiele für allerletzte theoretische Möglichkeiten, erklärt der Staatsrechtler: «Da könnte ein Kommissar zur Zwangsverwaltung eines Kantons eingesetzt werden. Oder was immer als Drohkulisse aufgebaut wird: Der Einsatz des Militärs.»
In einem Fall, wo es um die Räumung von Terrassen geht, wäre das natürlich ein völlig überzogenes Mittel und käme kaum zur Anwendung, sagt Glaser.
Druck aus dem Parlament
Auch die Gesundheitskommission des Nationalrates hat sich heute zum «Terrassenstreit» geäussert: Sie will die Nutzung der Terrassen für Takeaway-Betriebe erlauben. Nach einer ausserordentlichen Sitzung zur Lagebeurteilung der Öffnungsstrategie fordert die Kommission den Bundesrat auf, umgehend eine gewisse Flexibilität an den Tag zu legen:
Dazu gehöre, «den Kantonen zu ermöglichen, eine massvolle Nutzung der Terrassen für den ‹Take-away-Betrieb› zu erlauben, beispielsweise in den Skigebieten.»
Weiter fordert sie, dass spätestens per 22. März die Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe unter Einhaltung der bewährten Schutzmassnahmen ermöglicht wird. Die Empfehlung wurde mit 15 gegen 9 Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, wie die Gesundheitskommission am späten Nachmittag mitteilte.