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Forscher fordern eine Ausweitung beim Contact-Tracing
Aus 10 vor 10 vom 17.08.2020.
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Studie korrigiert Die 48-Stunden-Frist für Contact Tracing basiert auf Rechenfehler

Infizierte sind früher ansteckend als gedacht. Dem Contact Tracing könnten so viele Fälle entgehen. Nur der Kanton Uri reagiert bisher.

Es war ein Rechenfehler in einem Programm – ausgerechnet in einer so zentralen Studie. Ein Team um ETH-Professor Sebastian Bonhoeffer hat aufgedeckt, dass die chinesische Studie, auf der die Rückverfolgungsperiode von 48 Stunden für das Contact Tracing basiert, falsch ist.

Wenn man die Daten analysiert sieht man, dass diese 48 Stunden auf einem Fehler basieren und dass man Kontakte weiter zurückverfolgen muss.
Autor: Sebastian Bonhoeffer ETH Professor und Task-Force-Mitglied

Laut der korrigierten Zahlen erwischt man nur rund 60 Prozent der präsymptomatischen Ansteckungen, wenn man mit dem Contact Tracing nur bis maximal 48 Stunden vor Beginn der Symptome zurückschaut. Mit anderen Worten: Viele Infektionen könnten vor der für das Contact Tracing relevanten Frist passieren. In der fehlerhaften Studie hiess es noch, dass mit der 48-Stunden-Regel 98 Prozent der präsymptomatischen Ansteckungen abgedeckt seien.

Muss das Contact Tracing ausgeweitet werden?

Bonhoeffer, der ein Mitglied der wissenschaftlichen Taskforce ist, betont die Tragweite des Fehlers: «Das war eine der ganz wichtigen Studien, die auch dazu geführt hat, dass das ECDC und die WHO 48 Stunden Rückverfolgungsperiode empfehlen. Wenn man die Daten analysiert sieht man, dass diese 48 Stunden auf einem Fehler basieren und dass man Kontakte weiter zurückverfolgen muss.»

Laut Bonhoeffer wird die Taskforce mit dem BAG über die Studie diskutieren und schauen, ob eine Änderung angezeigt sei. Aber er fügt an: «Das ist nicht etwas, was man innerhalb von wenigen Tagen verändern kann und sollte». Das BAG liess heute dann auch verlauten, man werde die Studie und ihre möglichen Auswirkungen auf das Contact Tracing evaluieren.

Kantone warten auf BAG – nur Uri reagiert

Das Contact Tracing ist Sache der Kantone. Die meisten wollen aber abwarten, ob das BAG die 48-Stunden-Frist aufgrund der neuen Studie erweitert. Man wartet auf den nationalen Entscheid – denn es geht um die Frage: Wer ist zur Quarantäne verpflichtet und bekommt in dieser Zeit Erwerbsersatz?

Einzig im Kanton Uri hat man auf die Studie reagiert: Schon am Sonntagabend hat der Kantonsarzt entschieden, das Contact Tracing auf bis zu vier Tage vor die ersten Symptome auszuweiten. Dieser «Versuch» sei am Montagmorgen gestartet und man hoffe auf die Freiwilligkeit der Bürger, heisst es aus dem Urner Gesundheitsamt. Gestützt auf die Ergebnisse in den nächsten Wochen, wolle man entscheiden, ob man die 96-Stunden-Frist fürs Contact Tracing vielleicht sogar definitiv einführt oder nicht.

Wären die Kantone gerüstet?

In einer Umfrage, die «10vor10» unter den Kantonen durchgeführt hat, will kein Kanton von einer potenziellen Überlastung des Contact Tracings sprechen, wenn denn die Frist ausgeweitet würde. Man sei momentan nicht voll ausgelastet und könne die Kapazität gegebenenfalls erweitern, falls der Bund etwas anpasse, war die häufigste Antwort.

Aus dem Kanton Genf heisst es, man sei momentan bei einer sehr hohen Auslastung. Auf Anfrage von SRF zeigt man sich skeptisch ob der angepassten Studie. Diese basiere auf theoretischen Hypothesen. Erfahrungen aus dem eigenen Kanton würden keine so frühen asymptomatischen Ansteckungen zeigen, so das Gesundheitsdepartement.

Ein Test für die Erinnerungsfähigkeit

Nicht nur für die Kantone, auch für die Angesteckten würde es bei einer ausgeweiteten Frist schwieriger werden. Denn Infizierte lassen oft ein paar Tage mit Symptomen verstreichen, bis sie sich testen lassen und müssen dann noch auf das Ergebnis warten. Schon jetzt kann es also vorkommen, dass Infizierte sich eine Woche zurückerinnern müssen.

10vor10, 17.08.2020

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