- Die verschollenen Akten zur geheimen Widerstandsorganisation P-26 bleiben für das Verteidigungsdepartement (VBS) unauffindbar. Das geht aus dem Jahresbericht 2018 der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hervor.
- Andere Unterlagen fanden sich aber in einem privaten Museum, einem ehemaligen Bunker bei Gstaad (BE).
- Diese Akten wurden im Dezember ins Bundesarchiv verlegt.
Die verschollenen Akten sind politisch heikel – sie drehen sich um die Frage: Mit welchen ausländischen Armeen oder Widerstands-Gruppen hat die P-26 damals zusammengearbeitet?
Untersucht hat das der Neuenburger Untersuchungsrichter Pierre Cornu. Seinen Bericht hat der Bundesrat letztes Jahr veröffentlicht. Doch die Beilagen bleiben verschollen.
Akten wohl kaum vernichtet
Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) bedauert, dass das VBS nicht in der Lage war, die Handakten zur Administrativuntersuchung Cornu von 1991 zu finden. Darunter sind 69 Einvernahme-Protokolle. Diese betreffen vor allem die Beziehungen zwischen der P-26 und ähnlichen Organisationen im Ausland.
Was mit den Einvernahme-Protokollen geschah, bleibt offen. Aus Sicht der angehörten damaligen Verbindungsperson des Bundesrates zur parlamentarischen Untersuchungskommission PUK EMD (Militärdepartement) gebe es aber auch keinen Grund zur Annahme, dass die Akten damals vernichtet worden seien, schreibt die GPDel.
Namensliste aufgetaucht
Andere Unterlagen kamen dafür in einem ehemaligen Bunker bei Gstaad (BE) zum Vorschein – einer Art privat betriebenem Museum. Dabei fand sich auch eine Liste mit den Namen der P-26-Mitglieder, sagt nun der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation, Claude Janiak:
«Brisant ist, dass in diesem Museum Fotos von Mitgliedern der P-26 hingen. Es ist natürlich brisant, wenn eine Privatperson entscheiden kann, wem sie solche Fotos zugänglich machen will und wem nicht.»
Insgesamt fanden sich Kopien von rund 230 Dokumenten in dem Bunker, die nach der Intervention der GPDel im Dezember ins Bundesarchiv verlegt wurden. Die Dokumente, insbesondere die Namensliste, unterliegen einer Schutzfrist, bleiben also für die Öffentlichkeit noch lange nicht einsehbar.