- Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Notfall- und Stabilisierungspläne von inlandsorientierten systemrelevanten Banken unter die Lupe genommen.
- Erstmals bewertete sie dabei den Notfallplan der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als umsetzbar.
- Weiterhin nicht umsetzbar sei hingegen der Notfallplan der Postfinance.
Die Finma ist mit dem Notfallplan der ZKB zufrieden: Die ZKB habe die dafür notwendigen zusätzlichen verlustabsorbierenden Mittel in Form von verlusttragenden Anleihen 2023 emittiert, heisst es im Communiqué. Die weiteren Anforderungen seien bereits erfüllt gewesen.
Die Postfinance hingegen erfüllt laut Mitteilung der Finma die Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher verlustabsorbierender Mittel weiterhin nicht. Inzwischen habe sie aber einen verbindlichen Plan zum Aufbau dieser Mittel eingereicht.
An der Beurteilung des Notfallplans von Raiffeisen ändert sich indes nichts. Diesen beurteilte die Finma bereits letztes Jahr als umsetzbar.
UBS bisher nicht beurteilt
Die neue UBS wurde noch nicht beurteilt. Sie werde aufgrund der Übernahme und Integration der Credit Suisse ihre Krisenvorsorge überarbeiten, heisst es. Danach werde sie der Finma ihre Planung zur Sanier- und Liquidierbarkeit sowie die Stabilisierungs- und Notfallplanung zur Prüfung einreichen. Die Finma werde diese prüfen und später separat darüber urteilen.
Systemrelevante Banken müssen der Finma jährlich einen Notfallplan zur Beurteilung vorzulegen. Darin müssen sie aufzeigen, wie die systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr fortgeführt werden können.
Bei der Raiffeisen und der ZKB sind systemrelevante Funktionen das kurzfristige Kreditgeschäft. Bei allen drei Banken – also inklusive Postfinance – gelten das Einlagengeschäft und der Zahlungsverkehr als systemrelevant.