- Die Kantonspolizeikorps Waadt und Neuenburg haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach Razzien in sieben Wohnungen vier Personen wegen Terrorismusverdacht festgenommen.
- Den Syrern wird Unterstützung der Terror-Miliz Al-Nusra vorgeworfen.
- Der Zugriff erfolgte im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA).
Die beschuldigten Personen sind im Alter zwischen 28 und 57 Jahren. Zwei von ihnen sind im Kanton Waadt wohnhaft, zwei befanden sich zum Zeitpunkt ihrer Festnahme in Asylunterkünften im Kanton Waadt und im Kanton Neuenburg. Beim Zugriff nahmen die Beamten auch sieben Hausdurchsuchungen vor.
Die Verfahren gegen die Syrer eröffnete die BA zwischen Januar und September 2022. Sie stehen im Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie des Verstosses gegen das Verbot der islamistischen Terrorgruppierungen Al-Kaida, Islamischer Staat (IS) und verwandter Organisationen. Konkret werfen ihnen die Strafverfolger des Bundes die Unterstützung des syrischen Al-Kaida-Ablegers Al-Nusra-Front vor.
Austausch mit anderen Ländern
Die BA steht bei dem Strafverfahren gegen die vier Verdächtigen im Austausch mit mehreren anderen Ländern. Die kantonalen Polizeikorps führten die Festgenommenen der BA zur Einvernahme zu. Im Anschluss wird das zuständige Zwangsmassnahmengericht über ein allfälliges Gesuch auf Untersuchungshaft entscheiden.
Aus Verfahrensgründen machte die BA keine weiteren Angaben zu den Anschuldigungen und den Beschuldigten. Sobald der Verfahrensstand es zulasse, werde sie weiter informieren, schrieb die BA. Für die Festgenommenen gilt die Unschuldsvermutung.
Schon früher Ermittlungen
Es ist nicht das erste Mal, dass die BA gegen Unterstützer der Al-Nusra-Front ermittelt. Im April 2022 stützte das Bundesgericht den Entzug des Schweizer Passes eines türkisch-schweizerischen Doppelbürgers, der Propaganda für die Organisation betrieben und zwei Männern bei der Reise nach Syrien geholfen hatte. Zudem musste der Propagandist zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Wegen Propaganda für Jabhat Al-Nusra verurteilte das Bundesstrafgericht 2018 zudem die drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren. Einen Basler verurteilte die BA 2017 aus dem gleichen Grund per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe.