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Teure Bergrettung Wanderin bleibt auf Rettungskosten mit Helikopter sitzen

Ein Heli rettet eine Frau in den Bergen aus ihrer Notsituation. Die hohen Kosten muss sie allerdings selber tragen.

Anna Schwarz gerät in der Walliser Saltinaschlucht in eine Notsituation. Plötzlich steht sie auf einem Bödeli von zwei auf zwei Meter – blockiert. Sie kommt weder vorwärts noch rückwärts.

Sie zückt das Handy. Sieht, dass sie Empfang hat. Zum Glück. Und wählt die Notrufnummer 144. Eineinhalb Stunden später erscheint ein Rettungsspezialist des Kantons vor Ort. Dieser analysiert die Situation, und kommt zum Schluss: Eine Rettung vom Boden aus ist zu gefährlich. Er organisiert einen Heli der Air Zermatt. Eine halbe Stunde später ist Anna Schwarz – unverletzt – wieder in Sicherheit.

Falsch eingeschätzt

Anna Schwarz ist jung und sportlich. Sie ist eine geübte Berggängerin, klettert, kommt eigentlich überall durch. Wie konnte sie sich in eine solch missliche Lage bringen? Sie wollte eine neue Route ausprobieren, sagt sie. Doch der Wanderweg verlor sich in einem Geröllfeld. Das Gelände sei zwar unübersichtlich gewesen, doch von unten habe es so ausgesehen, als ob der Weg oben flach weiterführe – eine Täuschung, wie sie jetzt weiss.

Für Anna Schwarz eine neue Erfahrung: «Dieses Gefühl, ich komme hier nicht mehr weg, hatte ich noch nie.» Die ganze Rettungsaktion kostete 3500 Franken. Anna Schwarz hat sogar eine Notfall-Zusatzversicherung bei der CSS. Dennoch zahlt diese keinen Franken.

Nur wenn verletzt und in Lebensgefahr

Die CSS stützt ihren Entscheid auf ein Bundesgerichtsurteil ab. Danach müsse eine Person verletzt sein, und es müsse eine gravierende Situation vorliegen, zum Beispiel wenn jemand in Lebensgefahr schwebe.

Anna Schwarz ist erstaunt, dass ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Einerseits habe sie eine Notfall-Zusatzversicherung, andererseits habe nicht sie den Heli gerufen, sondern der Walliser Rettungsspezialist.

Ohne Heli keine sichere Bergung

Die Einschätzung des Walliser Rettungsspezialisten vor Ort ist eindeutig: «Ein Einsatz vom Boden aus wäre sowohl für die Patientin als auch für die Retter zu gefährlich. Im Hinblick auf eine sichere Bergung wurde deshalb der Luftweg gewählt.»

Doch dieses Fachurteil reicht der CSS nicht. Die Krankenkasse brauche detailliertere Informationen über den Vorfall. Immerhin: Diese will die Kasse jetzt noch anfordern und den Fall neu beurteilen.

Eigenartig und unverständlich: Hätte sich Anna Schwarz unvernünftig verhalten, den riskanten Abstieg in Angriff genommen und sich dabei verletzt, würde die Krankenkasse die teuren Helikosten übernehmen.

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