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Berset «Es sind die Kantone, die die Prämienverbilligung organisieren müssen»
Aus News-Clip vom 26.09.2023.
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Teures Gesundheitswesen Die Krankenkassenprämien steigen 2024 um 8.7 Prozent

  • Die Krankenkassenprämien steigen 2024 um 8.7 Prozent.  Das gibt Gesundheitsminister Alain Berset bekannt.
  • Die durchschnittlichen Prämien für die Grundversicherung steigen je nach Kanton um 6.5 bis 10.5 Prozent.
  • Die mittlere Monatsprämie wird sich auf 359.50 Franken belaufen.
  • Grund für den Anstieg sind markant gestiegene Gesundheitskosten und weitere Faktoren.

Themen in diesem Liveticker

  • Genf: Pierre Maudet fordert Einheitskasse
  • Ärztinnen und Ärzte kritisieren den Bundesrat
  • Krankenversicherer: Anstieg der Prämien gerechtfertigt
  • Steigende Prämien: Das fordern die Parteien
  • Caritas warnt vor Armutsfalle
  • Spitäler sehen Politik in der Pflicht
  • Konsumentenschutz: Bevölkerung muss entlastet werden
  • Ende der Medienkonferenz
  • Frage zu den kantonalen Unterschieden
  • Steigen die Kosten weiterhin so stark an?
  • Haben Sie zu wenig gegen den Kostenanstieg getan, Herr Berset?
  • Berset: Es braucht Engagement von allen
  • Braucht es den Systemwechsel?
  • Was ist mit Prämienverbilligungen für den Mittelstand?
  • Anne Lévy: «Müssen genau hinschauen»
  • BAG-Direktorin: «Prämien machen vielen Haushalten zu schaffen»
  • Berset: «Müssen das Kostenwachstum stoppen»
  • Berset: «Das Gesundheitssystem ist für uns alle sehr wichtig»
  • Starker Anstieg bei Kosten für Medikamente
  • Die Krankenkassenprämien 2024 in den Kantonen
  • Kostenanstieg im Detail
  • Krankenkassenprämien steigen bis zu 10.5 Prozent
  • In Kürze: Alain Berset informiert über die Krankenkassenprämien

Was bei einem Kassenwechsel zu beachten ist

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Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.

Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.

Es ist nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.

Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Dies muss sie auch der versicherten Person mitteilten.

Eine Versicherte oder ein Versicherter kann aber die bisherige Krankenkasse trotz fristgerechter Kündigung nicht verlassen, wenn sie oder er Schulden bis Ende Jahr nicht beglichen hat.

Wenn die Grundversicherung gekündigt wird, darf die Krankenkasse die versicherte Person nicht zwingen, eine allfällige Zusatzversicherung bei derselben Kasse ebenfalls zu kündigen.

Der Versicherte darf von sich aus die Zusatzversicherung kündigen. Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen als für die Grundversicherung. Diese Fristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgehalten.

Prämienrechner zeigt Sparpotenzial

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Das BAG bietet einen Prämienrechner an, mit dem sich Versicherte einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote und Prämien verschaffen können. Damit kann auch der Spareffekt berechnet werden, welcher mit einem Kassenwechsel verbunden ist.

Auf der Internetseite mit diesem Rechner finden sich auch Musterbriefe für die Kündigung der Grundversicherung und die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse.

Eco Talk, 25.9.2023, 22:25 Uhr

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