Im Frühling hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft im schweizweit bekannten Tierquälerei-Fall Hefenhofen den ehemaligen Pferdehändler angeklagt, der im Fokus der Ermittlungen stand. Sie wirft ihm mehrfache Tierquälerei vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren.
Nun hat die Staatsanwaltschaft die Anklage ausgeweitet: Auch der ehemalige Leiter des Thurgauer Veterinäramts und Kantonstierarzt sowie drei weitere Mitarbeitende müssen sich wegen diverser Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Fall Hefenhofen vor Gericht verantworten. Dies teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Dem seit zwei Jahren pensionierten, ehemaligen Leiter des Veterinäramts wirft die Staatsanwaltschaft Versäumnisse bei der Durchsetzung eines Tierhalteverbots und anderer Massnahmen vor.
Anzeigen ignoriert
Es sei schon länger klar gewesen, dass der Pferdehändler die Vorgaben zur Tierhaltung nicht eingehalten habe, doch das Tierhalteverbot sei trotzdem nicht durchgesetzt worden, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Auch habe der ehemalige Kantonstierarzt ab einem gewissen Zeitpunkt den Hof nur nach Vorankündigungen kontrolliert.
Auf diverse Anzeigen zwischen Januar 2015 und Juni 2017, in denen dem Veterinäramt «verletzte, verendete und vernachlässigte Tiere» gemeldet wurden, habe der Kantonstierarzt zudem nicht reagiert. Gegenstand der Anklage sind auch Vorwürfe, die sich auf die Zeit nach der vollzogenen Hofräumung im August 2017 beziehen.
Diverse Verfehlungen
Konkret ist der ehemalige Leiter des Thurgauer Veterinäramts und Kantonstierarzt wegen versuchter Nötigung, mehrfachen Amtsmissbrauchs (teilweise durch Unterlassung), mehrfacher Begünstigung durch Unterlassung, mehrfacher Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Sachentziehung angeklagt.
Den anderen drei Mitarbeitern, von denen heute nur noch einer beim Veterinäramt arbeitet, wirft die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch vor. Zum Strafmass äussert sich die Staatsanwaltschaft erst in der Hauptverhandlung. Es gilt die Unschuldsvermutung.