- Das Bezirksgericht Frauenfeld hat den ehemaligen Chef des Thurgauer Veterinäramts freigesprochen.
- Auch seine drei damaligen Mitarbeiter erhielten einen vollumfänglichen Freispruch.
- Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Kantonstierarzt unter anderem mehrfachen Amtsmissbrauch, Gläubigerschädigung und mehrfache Tierquälerei vor.
- Sie standen im Zusammenhang mit dem Tierschutzfall Hefenhofen vor Gericht.
Bald ist es sieben Jahre her seit Bekanntwerden des Tierschutzfalls in Hefenhofen (TG). Doch juristisch zieht er weiter seine Kreise. Am Dienstag eröffnete das Bezirksgericht Frauenfeld das Urteil gegen den ehemaligen Kantonstierarzt und drei seiner damaligen Mitarbeiter. Alle vier Angeklagten wurden vollumfänglich freigesprochen.
Im Prozess ging es um mutmassliche Verfehlungen der Mitarbeitenden des Thurgauer Veterinäramts. Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Kantonstierarzt unter anderem mehrfachen Amtsmissbrauch, Gläubigerschädigung und mehrfache Tierquälerei vor.
Kein Schadenersatz für Pferdehalter
Das Gericht hält fest, dass beim Fall Hefenhofen zwar Fehler passiert seien, dass der ehemalige Kantonstierarzt und die drei damaligen Mitarbeiter aber nicht gesetzeswidrig gehandelt hätten. Die Angeklagten seien zudem nicht alleine Schuld, dass den Behörden der Fall dermassen entglitt. Die Verantwortung lag vielfach bei den zuständigen Regierungsräten.
Neben den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagten gab es eine Privatklage des Pferdehalters. Dieser forderte 2.5 Millionen Franken Schadenersatz, weil ihm seine Pferde entzogen wurden und diese daraufhin unter Wert verkauft wurden. Dieses Geld erhält der Pferdezüchter vorerst nicht. Möglich, dass er und sein Anwalt dieses Urteil weiterziehen.
Fall um Pferdehalter liegt beim Obergericht
Ein abschliessendes Urteil im Prozess gegen den vorbestraften Pferdezüchter ist noch nicht gefällt. Vor einem Jahr wurde er von zahlreichen Vorwürfen freigesprochen. Die meisten vorgelegten Beweise, mit denen die Staatsanwaltschaft den Landwirt sechs Jahre ins Gefängnis bringen wollte, seien wegen Verfahrensfehlern seitens der Behörden nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Fall liegt jetzt beim Obergericht.