- Der Aargauer Veterinärdienst hat einem Tierhalter-Paar 40 Katzen weggenommen. Bei der Kontrolle wurden auch elf tote Kaninchen gefunden.
- Die beiden Personen seien mit der Haltung überfordert gewesen, so die Behörden. Der Kanton sprach ein Tierhalteverbot aus.
- Die Katzen kommen nun in Tierheime und -pensionen. Weil dort zu wenig Plätze vorhanden sind, bleiben einige Katzen allerdings vorerst im Haus der Halter.
Wegen Hinweisen aus der Bevölkerung machte der Aargauer Veterinärdienst Anfang Februar eine Kontrolle im Bezirk Zofingen. Im Wohnhaus der zwei Tierhalter fanden die Behörden 40 Katzen, die unter schlechten hygienischen Bedingungen gehalten wurden. Zudem entdeckten sie in einem Stall elf tote Kaninchen. Deren Todesursache ist noch nicht klar.
Überfordert mit den Tieren
Die Halter seien mit den Tieren überfordert gewesen, heisst es in einer Mitteilung des Veterinärdienstes. Grundsätzlich sei es keine schlechte Haltung gewesen, erklärt die Aargauer Kantonstierärztin Barbara Thür. Die Besitzer hätten zu den Katzen geschaut und sie auch genug gefüttert. Die Tiere hätten sich aber unkontrolliert vermehrt.
Auch haben der Halter und die Halterin demnach versucht, die Katzen anderweitig zu platzieren und die Tiere zu kastrieren. Es sei kein Fall von sogenanntem Animal Hoarding, der unkontrollierten Tierhaltung, so Thür. «Aber mit 40 Katzen lief es aus dem Ruder.»
Die beiden Personen wollen laut dem Kanton die Katzen abgeben und arbeiteten mit den Behörden zusammen. Für beide hat der Veterinärdienst ein Tierhalteverbot ausgesprochen.
Einige Katzen bleiben wegen Platzmangels
Allerdings bleiben einige Katzen vorerst im Haus der Halter. «Die Vermittlung der vielen Katzen gestaltet sich herausfordernd», steht in der Mitteilung des Kantons Aargau. Etwa die Hälfte sei in Aargauer und Zürcher Tierheimen untergebracht. Die Heime hätten aber kaum freie Plätze und Pensionen seien während den Ferien stark ausgelastet.
Bis der Kanton auch für die restlichen Katzen einen Platz gefunden hat, bleiben sie bei den bisherigen Haltern – trotz Halteverbot. Für diese Übergangszeit gibt es Auflagen vom Kanton.