Der Bund hat schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe angeordnet: Sie gelten ab Montag.
Gemeinsam mit den Kantonen wolle man die Ausbreitung der Tierseuche verhindern.
Zuvor waren Fälle der Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten.
Da sich das Vogelgrippevirus in weiten Teilen Europas ausbreite, steige das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz brächten, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Medienmitteilung. Der Bund trifft nun Massnahmen, die insbesondere den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern sollen.
Zuvor wurde in Seuzach bei Winterthur die Vogelgrippe nachgewiesen: Vor Wochenfrist waren bei einem Hobbytierhalter ein Graureiher und ein Pfau tot aufgefunden worden.
Das Veterinäramt Zürich sperrte den Betrieb umgehend und saniert ihn derzeit. Zur engeren Schutzzone gehören auch Teile des Kantons Thurgau.
Die Vogelgrippe in Europa
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Im Winter 2021/2022 mussten in Europa
nach Angaben des BLV in über 2400 Betrieben fast 50 Millionen Stück angestecktes Hausgeflügel getötet werden. In den letzten zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6000 Fälle von Vogelgrippe auf. Weil das Virus seine Eigenschaften verändert hat, stecken sich immer mehr Geflügel- und Vogelarten damit an.
Wegen der Vogelgrippe sowie steigender Produktionskosten gehen in Grossbritannien
aktuell die Eier aus. Supermärkte rationieren daher den Verkauf. Allein seit Anfang Oktober wurden nach Angaben des Verbands British Free Range Egg Producers Association (BFREPA) mehr als 750'000 Hennen gekeult, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu bremsen. Seit 7. November muss alles Geflügel in England in Ställen und Volieren bleiben.
Auch in Frankreich
ist wegen Vogelgrippe-Ausbrüchen die höchste Alarmstufe ausgerufen worden und dabei eine landesweite Stallpflicht für Geflügelhöfe verhängt worden. Zwischen dem 1. August und dem 8. November seien 49 Ausbrüche der Vogelgrippe in französischen Betrieben festgestellt worden. Frankreich – der zweitgrösste Geflügel-Produzent in der EU – war in diesem Jahr von der bislang schwersten Vogelgrippe-Welle getroffen worden. Rund 22 Millionen Vögel mussten gekeult werden.
Gemäss den Massnahmen des Bundes müssen Geflügelhaltende die Auslaufflächen vor Wildvögeln schützen – etwa durch Zäune oder Netze. Hühner sollen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden. Es sollen Hygienemassnahmen getroffen werden, damit das Virus nicht über Geräte oder Personen in die Tierhaltung eingeschleppt werden. Ausserdem verbietet der Bund Geflügelmärkte und -ausstellungen.
Nicht auf Menschen übertragbar
Die Massnahmen gelten ab Montag, 28. November, bis mindestens am 15. Februar 2023. Gemäss dem Bund ist der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 «nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar.» Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können gemäss den Angaben bedenkenlos konsumiert werden.
Tote Vögel nicht berühren
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Wer tote Wildvögel findet, sollte sie aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht berühren. Das Bundesamt empfiehlt den Findern, die toten Tiere der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst
zu melden.
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