- Der Bund hat schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe angeordnet: Sie gelten ab Montag.
- Gemeinsam mit den Kantonen wolle man die Ausbreitung der Tierseuche verhindern.
- Zuvor waren Fälle der Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten.
Da sich das Vogelgrippevirus in weiten Teilen Europas ausbreite, steige das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz brächten, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Medienmitteilung. Der Bund trifft nun Massnahmen, die insbesondere den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern sollen.
Zuvor wurde in Seuzach bei Winterthur die Vogelgrippe nachgewiesen: Vor Wochenfrist waren bei einem Hobbytierhalter ein Graureiher und ein Pfau tot aufgefunden worden.
Das Veterinäramt Zürich sperrte den Betrieb umgehend und saniert ihn derzeit. Zur engeren Schutzzone gehören auch Teile des Kantons Thurgau.
Gemäss den Massnahmen des Bundes müssen Geflügelhaltende die Auslaufflächen vor Wildvögeln schützen – etwa durch Zäune oder Netze. Hühner sollen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden. Es sollen Hygienemassnahmen getroffen werden, damit das Virus nicht über Geräte oder Personen in die Tierhaltung eingeschleppt werden. Ausserdem verbietet der Bund Geflügelmärkte und -ausstellungen.
Nicht auf Menschen übertragbar
Die Massnahmen gelten ab Montag, 28. November, bis mindestens am 15. Februar 2023. Gemäss dem Bund ist der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 «nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar.» Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können gemäss den Angaben bedenkenlos konsumiert werden.