- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will einer Doppelbürgerin, die nach Syrien zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gereist war, das Schweizer Bürgerrecht entziehen.
- Das geht aus einer Notifikation hervor, die heute Dienstag im Bundesblatt erschienen ist.
Die heute 30-jährige Frau besitzt neben der schweizerischen auch die französische und tunesische Staatsbürgerschaft und hatte zuletzt in der Westschweiz gewohnt.
2016 war sie nach Syrien gereist und nahm ihre damals zwei Kinder aus zwei früheren Beziehungen mit, wie der Tages-Anzeiger publik gemacht hatte. In Syrien bekam sie mit einem ehemals in Genf wohnhaften Terrorverdächtigen ein drittes Kind.
Es ist erst der zweite Fall eines Bürgerrechtsentzugs in jüngerer Zeit. Erst vor wenige Wochen war der Fall eines Mannes aus dem Tessin bekannt geworden. Gegen die Entscheide des SEM kann Beschwerde erhoben werden. Letztinstanzliche Urteil sind noch keine bekannt.
Die Westschweizer Mutter ist nach Informationen von SRF in einem Gefangenenlager im kurdisch kontrollierten Nordosten Syriens inhaftiert – jener Zone, die die Türkei für eine sogenannte «Sicherheitszone» beansprucht und deshalb eine Militäroffensive gestartet hat.
Mögliche Ausnahmen beim Zurückholen von Kindern
Der Bundesrat hatte im März entschieden, dass erwachsene Personen aus der Schweiz, die zum IS gereist waren, nicht aktiv in die Schweiz zurückgeholt werden sollen, obwohl die kurdischen Lokalbehörden dies von den Herkunftsstaaten mehrerer Tausend inhaftierter IS-Verdächtiger verlangen.
Allerdings sah der Bundesrat mögliche Ausnahmen bei Kindern vor – dabei werden nach Informationen von SRF ausgerechnet die Fälle der entführten Kinder prioritär für eine Rücknahme geprüft. Dies auch, weil eines der Mädchen offenbar verletzt ist.