- Das Staatssekretariat für Migration entzieht erstmals einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft.
- Er war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er für eine islamistische Terrororganisation Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert hatte.
Das SEM kann laut Artikel 42 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet, wie einer Mitteilung des SEM zu entnehmen ist.
Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert
Laut Artikel 30 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht ist dies laut SEM zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.
Aus Sicht des SEM sind diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt. Der schweizerisch-türkische Doppelbürger wurde im Februar 2017 verhaftet, weil er in der Schweiz und Nord-Italien für den Jihad in Syrien warb und mehreren Personen zur Reise dorthin verhalf. Das Bundesgericht verurteilte ihn später deswegen zu zweieinhalb Jahren Haft, wovon er sechs Monate absitzen musste.
Neben dem Schweizer Bürgerrecht wird dem Mann auch das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde entzogen. Der Entscheid des SEM ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den heutigen Entzug des Bürgerrechts kann er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Ein Dutzend Doppelbürger identifiziert
Anfang Juni hatte der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss festgehalten, dass der Bund aktuell über ein Dutzend Doppelbürger identifiziert habe, die im Verdacht stünden, sich im Ausland an Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten beteiligt zu haben.