Kurz nach Mitternacht brennt am Montag im luzernischen Pfaffnau ein Haus. Die Rettungskräfte evakuieren sieben Personen, drei davon müssen mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Spital. Zunächst meldet die Polizei noch zwei weitere Personen als vermisst. Später finden die Feuerwehrleute zwei Leichen in der Brandruine.
Die genaue Todesursache der zwei Personen ist nicht klar. Die Statistik zeigt aber, dass 90 Prozent aller Todesopfer eines Brandes an einer Rauchvergiftung starben. Der Rauch ist tückisch, denn nur wenige Atemzüge können tödlich sein. Hinzu kommt, dass er im Schlaf unbemerkt bleibt.
Rauchmelder: empfohlen, aber nicht Pflicht
Vor dem Rauch warnen können Rauchmelder. Schon bei einer kleinen Menge Rauch schlagen die Geräte Alarm, bevor überhaupt ein Vollbrand entsteht. Dabei reissen die Rauchmelder die Menschen mit schrillem Pfeifen aus dem Schlaf, bevor diese unbemerkt die giftigen Gase einatmen.
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) empfiehlt die Installation von Rauchmeldern in allen Wohnungen. Pflicht ist der Einbau nicht. Damit unterscheidet sich die Schweiz von Deutschland oder Österreich, wo es ein Obligatorium gibt. Auch in anderen Ländern sind die Geräte gesetzlich vorgeschrieben.
Brandschutz in der Schweiz «schon auf sehr hohem Niveau»
Mit einer Rauchmelderpflicht beschäftigte sich in der Vergangenheit auch schon die VKF. Die Organisation ist massgeblich verantwortlich für die schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften in der Schweiz. Für die VKF ist ein Obligatorium aber kein Thema.
«Der Brandschutz in der Schweiz ist bereits auf einem sehr hohen Niveau», sagt Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz bei der VKF. In der Schweiz gäbe es relativ wenig tödliche Brände. Das Potenzial einer Rauchmelderpflicht als zusätzliche Massnahme, um weitere Todesopfer zu verhindern, sei daher eher klein. Die Gesamtkosten eines Obligatoriums und die dafür nötigen Kontrollen wären nicht verhältnismässig.
Geprüfte Geräte richtig platzieren
«Der Brandschutz ist ein ganzes Konzept. Viele Massnahmen spielen darin zusammen», erklärt Binz. In der Schweiz sind Wohngebäude in sogenannte Brandabschnitte unterteilt. Damit soll etwa verhindert werden, dass ein Feuer von einer Wohnung auf eine andere übergreift. Für Sicherheit sorgen auch Brandschutztüren und die erforderlichen Fluchtwege. «Diese Massnahmen passen bei uns sehr gut zusammen», sagt der Brandschutzspezialist.
Auch ohne Pflicht rät Binz, Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung einzubauen. «Wichtig ist, dass das Gerät nach der entsprechenden Norm (EN 14604) geprüft ist», sagt er. Die Geräte müssen auch am richtigen Ort platziert werden – zentral in der Wohnung und in jedem Schlafzimmer. Besonders empfehlenswert seien Rauchmelder in älteren Gebäuden, in denen viel brennbares Material verbaut ist und in denen noch nicht die aktuellsten Brandschutzvorschriften umgesetzt sind.