- Ein 23-jähriger Mann muss wegen Mordes 19 Jahre und 2 Monate ins Gefängnis.
- Zudem ordnet das Bezirksgericht Brugg eine kleine Verwahrung an (stationäre therapeutische Massnahme).
- Der Mann hatte 2019 am Bruggerberg bei Brugg (AG) einen Kollegen in eine Höhle gesperrt. Das Opfer erfror.
- Auch für einen versuchten Mord wird der Mann verurteilt. Er hatte versucht, das spätere Opfer von einem Berg zu schubsen.
Das Gericht befand den Angeklagten schuldig wegen Mordes, weil er das Opfer in einer Höhle eingesperrt hatte. Zudem wird er verurteilt, weil er versucht hatte, das spätere Opfer ein paar Tage zuvor bei einer Wanderung von einem Berg zu schubsen.
Dafür soll der heute 23-jährige Aargauer 19 Jahre und 2 Monate ins Gefängnis. Zudem ordnet das Gericht eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter an, auch als kleine Verwahrung bezeichnet. Diese wird alle 5 Jahre überprüft. Dazu kommen Schadenersatzzahlungen für die Angehörigen des Opfers, Untersuchungs- und Gerichtskosten von insgesamt über 200'000 Franken.
In der Verhandlung plädierten Anklage und Verteidigung auf Mord. Uneinig waren sie sich beim Strafmass. Die Gefängnisstrafe liegt nun sogar über den von der Staatsanwaltschaft geforderten 16 Jahren plus kleiner Verwahrung. Die Verteidigung verlangte 12 Jahre und eine mildere Massnahme.
«Sie sind der Totengräber»
Das Gericht begründet die hohe Strafe mit der Grausamkeit der Tat. Es legt dem Verurteilten vor allem zur Last, dass er stundenlang die Möglichkeit gehabt hätte, das Opfer wieder auszugraben. Stattdessen habe er neben der verschütteten Höhle eine Wurst gebraten. Das sei bestialisches und unmenschliches Handeln. «Es ist nicht einfach passiert. Sie sind der Totengräber», so der Gerichtspräsident.
Das Gericht geht davon aus, dass sich der Täter am Vorabend zur Tat entschlossen hat. Das Opfer habe ihm gesagt, dass er künftig weniger Kontakt zu ihm möchte. Dadurch fühlte sich der Angeklagte verletzt und wollte sich rächen. Das Motiv sei Neid und Eifersucht – weil er das Gefühl hatte, seinem Kollegen gehe es besser als ihm.
In der Höhle als Mutprobe
Im Rahmen einer Mutprobe war das 24-jährige Opfer im April 2019 in eine Sandsteinhöhle gekrochen. Darin sollte er 10 Minuten bleiben, ohne Handy und Jacke. Nach einigen Minuten begann der Täter, den Eingang mit Steinen und Sand zuzuschütten. Danach holte er von weiter her mehr Steine. Nach der Tat machte er ein Feuer und briet einen Cervelat – angeblich, weil er Hunger hatte.
Mordversuch im Tessin
Bereits eine Woche vor dem Mord hat der Täter das spätere Opfer bei einer Wanderung im Tessin an einer steilen Stelle geschubst. Nur mit Glück überlebte der junge Mann laut der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah dies als erwiesen an. Das Opfer hatte nach der Rückkehr seinen Eltern erzählt, er habe das Gefühl, sein Kollege habe ihn umbringen wollen.
In einer ersten Befragung nach dem Fund der Leiche am Bruggerberg hatte der Angeklagte auf eine Frage geantwortet, es habe einen ähnlichen Vorfall gegeben. Auch wenn er sich in der Verhandlung nicht mehr daran erinnern konnte, fand das Gericht, der Täter habe sich selber überführt. Dieser Tötungsversuch sei aus nichtigem Anlass geschehen.
Das Urteil des Bezirksgerichts Brugg ist noch nicht rechtskräftig.