Bundesanwalt Michael Lauber versucht die Wogen zu glätten. Zweimal hat er sich mit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen – zwei heikle Treffen, aber legale und für seine Arbeit zwingend notwendige, beteuert er: «Diese Sitzungen, die hier diskutiert werden, sind für mich ein grundsätzlicher Bestandteil davon, wie ich es verstehe, meine Amtsführung zu machen.»
Das milliardenschwere Fussballgeschäft ist inzwischen immer öfter auch ein Fall für die Justiz. Rund 25 Strafverfahren führt die Bundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang. Sie arbeitet mit 15 Ländern zusammen und kämpft sich durch 19 Terabyte schriftliches Material. Solch komplexe Fälle liessen sich nur führen, wenn man sich mit Prozessbeteiligten zusammensetze.
Vergleich mit anderen komplexen Fällen
Die Bundesanwaltschaft sei dabei immer unabhängig geblieben und dem Recht verpflichtet, so Lauber: «Wenn wir solche Sitzungen machen, dann dient das der Durchsetzung des Strafanspruches des Bundes, und es ist ein Mittel, wie wir solch umfangreiche Komplexe angehen können.» So habe er es auch in vergleichbar komplexen Fällen gehandhabt, etwa im 1MDB-Korruptionsfall oder bei Petrobras, und so gedenke er es auch künftig zu halten.
Es gehe ja nicht um irgendwelche Absprachen, sondern um rein koordinative Fragen, damit sich solche riesigen Prozesse überhaupt bewältigen liessen. Fifa-Chef Infantino sei im Übrigen kein Angeklagter, sondern Kläger und Geschädigter. Dies sei auch der Grund, warum sich die Bundesanwaltschaft nie mit Infantinos Vorgänger Sepp Blatter getroffen habe, oder mit Uefa-Chef Michel Platini. Beide seien entweder Auskunftsperson oder gar Angeklagte.
Das kann dann so ankommen, als hätte ich kein Fingerspitzengefühl. Das ist ein bisschen mein Berufsrisiko.
Aber wie geschickt ist es, wenn ein Bundesanwalt den Chef einer Organisation trifft, die bei grossen Teilen der Öffentlichkeit als korrupt gilt? «Ob das Fingerspitzengefühl nötig macht oder nicht – ich muss dieses Verfahren führen, und nichts Anderes», sagt Lauber. «Das kann so ankommen, als hätte ich kein Fingerspitzengefühl. Das ist ein bisschen mein Berufsrisiko.»
Lauber kandidiert für weitere Amtszeit
Vielleicht sollte man solche Treffen in Zukunft protokollieren, gibt Lauber vor den Medien in Bern zwar zu. Alles in allem aber ist er sich keines Fehlers bewusst. In diesem Sinn habe er auch die Aufsichtsbehörden informiert.
Er habe sich nichts vorzuwerfen, und er hoffe, er könne weiter machen: «Ich habe das Gefühl, dass das weiterhin so weiter geführt werden muss, und ich werde mich deswegen wieder als Kandidat für eine Amtsperiode als Bundesanwalt für das Mandat 2020-2023 zur Verfügung stellen.» Ob man Lauber weitermachen lässt, das entscheidet das Parlament.