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Kurzarbeit in der Coronakrise: SBB und Postauto lassen nicht locker
Aus HeuteMorgen vom 15.07.2020. Bild: Keystone
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Trotz Absage der Behörden SBB und Postauto pochen auf Kurzarbeit in der Coronakrise

Öffentliche Transportbetriebe wie SBB und Postauto haben kein Recht auf Kurzarbeitsentschädigung, sagen die Behörden. Doch so schnell geben sich die beiden wichtigsten ÖV-Betriebe des Landes nicht geschlagen.

Wegen der Coronakrise plagen auch Postauto Geldsorgen, obwohl der Bundesrat diese Sorgen etwas gelindert haben müsste. Denn erst vor zwei Wochen hat er ein hunderte Millionen Franken schweres Corona-Hilfspaket für den öffentlichen Verkehr geschnürt. Nun entscheidet das Parlament im Herbst darüber.

Postauto begrüsse das Hilfspaket zwar, sagt Mediensprecher Urs Bloch. Aber: «Wir haben im Moment die Situation, dass der politische Entscheid noch nicht vorliegt. Deshalb gehen wir diesen Weg und fechten diesen Entscheid des Kantons Bern in Bezug auf die Kurzarbeit an.»

Auch die SBB spricht ein

Einsprache deponiert hat auch die SBB. Ihr geht es um die Bereiche Fernverkehr und Immobilien. Da diese in den letzten Jahren Gewinne brachten, solle die SBB daher hier nicht von Bundeshilfe profitieren, sondern die Ausfälle selber decken, so der Bundesrat.

Leeres SBB-Zugabteil
Legende: Wegen der Coronakrise ist der Umsatz der SBB eingebrochen, auch im sonst rentablen Fernverkehr. Keystone

Wenn die SBB hier aber schon ohne Subventionen auskomme, dann müsse geklärt werden, ob sie in diesen Bereichen nicht doch Anspruch auf Kurzarbeit habe, so die SBB. «Denn die SBB und ihre Mitarbeitenden haben in den vergangenen 20 Jahren rund eine Milliarde Franken an Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt», schreibt die SBB.

Kantone stehen hinter dem ÖV

Auch die Kantone, die Defizite im ÖV mitfinanzieren, argumentieren so. SBB und Postauto bleibe gar nichts anderes übrig, als den Entscheid anzufechten, sagt der Präsident der kantonalen ÖV-Direktoren, der Basler SP-Regierungsrat Hans-Peter Wessels.

Schliesslich seien die Transportbetriebe dazu angehalten, den Schaden zulasten der Steuerzahlenden zu minimieren. «Aus dem Grund müssen sie ja versuchen, möglichst auch Geld aus der Arbeitslosenkasse zu beziehen, die ja für die Kurzarbeitsentschädigung zuständig ist», so Wessels.

Wer zahlt wie viel ans Corona-Defizit im öffentlichen Verkehr? Die Streitfrage wird nun die Gerichte beschäftigen.

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Wirrwarr bei Kurzarbeit für den ÖV
aus HeuteMorgen vom 24.06.2020.
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Heute Morgen, 15.7.2020, 6:00 Uhr

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