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Keine Preiserhöhung für ÖV-Tickets
Aus Rendez-vous vom 24.06.2020. Bild: Keystone
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Trotz Einbussen wegen Corona ÖV-Billette werden nicht teurer

  • Keine Erhöhungen: die Preise im öffentlichen Verkehr bleiben 2021 auf dem bisherigen Niveau.
  • Dies trotz erwartetem Umsatzrückgang von 25 bis 30 Prozent wegen der Corona-Pandemie.
  • Darüber informierte die Alliance SwissPass an einer Medienkonferenz.

In den vergangenen drei Monaten hätten die Transportunternehmen und Tarifverbunde fast zwei Drittel ihrer Umsätze eingebüsst, so die Alliance SwissPass. Der Verkauf von Einzelbilletten sei zeitweise fast komplett eingebrochen.

Auch jetzt liege er noch 60 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Für das Jahr 2020 rechnet die Branche mit einem Rückgang der Gesamteinnahmen von 25 bis 30 Prozent. Trotzdem hat sich die Branche dazu entschlossen, die Preise für 2021 nicht zu erhöhen.

Monats-GA neu ohne Halbtax

Zudem wird es neu möglich sein, ein Generalabonnement für einen Monat zu kaufen, ohne ein Halbtax zu besitzen. Das ist eine der Massnahmen, welche Kunden wieder zurück zum öffentlichen Verkehr bringen soll. Alle Kundinnen und Kunden im 26. Lebensjahr erhalten neu 500 Franken Rabatt auf ein GA beim Übergang vom GA Junior zum GA Erwachsene. Das rabattierte GA für Studierende von 25 bis 30 Jahren entfällt im Gegenzug. Zudem können Kinder unter sechs Jahren jetzt immer gratis fahren, auch wenn sie ohne Begleitung unterwegs sind.

Neu: Entschädigung bei Verspätungen

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Eine wichtige Neuerung im öffentlichen Verkehr ist die Erweiterung der Rechte von Reisenden bei Verspätungen ab Januar 2021. Dies entschied der Bundesrat am 13. Mai 2020 mit der Verabschiedung des Verordnungspakets zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI).

Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal 10 Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt.

Rendez-vous vom 24.6.2020 ; 

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