Fast 10'000 Franken musste ein halbprivat versicherter «Espresso»-Hörer selber bezahlen, weil sich seine Krankenkasse mit dem Universitätsspital Basel nicht auf einen Tarifvertrag einigen konnte. Der Patient rieb sich die Augen und fragte sich, was mit der freien Spitalwahl passiert war, für welche er jahrzehntelang Prämien bezahlt hatte.
Auch den Schweizer Patientenstellen sind Fälle bekannt, wo Patienten eine Behandlung in einem Spital wegen Tarifstreitigkeiten nicht mehr fortführen können: «Das sind für die Betroffenen immer sehr unangenehme Situationen, die viel Verunsicherung auslösen», sagt Erika Ziltener, Präsidentin der Schweizer Patientenstellen. Zumal sich die zusatzversicherten Patienten gewöhnt seien, dass man als Halbprivat- oder Privatversicherter in der ganzen Schweiz freie Spitalwahl habe.
Freie Spitalwahl unbemerkt abgeschafft
Doch diese Zeiten sind vorbei. «Zahlreiche Krankenkassen haben begonnen, die freie Spitalwahl bei der Spitalzusatzversicherung einzuschränken», sagt Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte beim Internet-Vergleichsdienst Comparis. Heute sei die eingeschränkte Spitalwahl bei sehr vielen Krankenkassen Realität. Auf diese Tatsache seien die Kunden nicht immer genügend hingewiesen worden, sagt Schneuwly.
Davor hätten die Krankenkassen nämlich jahrzehntelang damit geworben, dass sich Zusatzversicherte in jedem Schweizer Spital behandeln lassen könnten. «Durch diese Zusicherung wurden die Krankenkassen von den Spitälern erpressbar», sagt Schneuwly, «denn die Spitäler wussten ja, dass die Kassen mit ihnen Verträge abschliessen mussten. So konnten sie verlangen, was sie wollten und die Kassen bezahlten.»
Ü50er können Zusatzversicherung nicht mehr wechseln
Angst, dass die Kunden wegen zu hoher Prämien bei eingeschränkten Leistungen die Versicherung wechseln, müssen die Kassen nicht haben, weil viele Zusatzversicherte ab 50 nicht mehr wechseln können. Anders als in der Grundversicherung, wo jedes Jahr ein Wechsel möglich ist, prüfen die Krankenkassen bei Spitalzusatzversicherungen sehr genau, ob sie jemanden aufnehmen oder nicht. Der Wettbewerb spielt darum nicht mehr.
Darum hat die Aufsichtsbehörde bei den Zusatzversicherungen, die Finanzmarktaufsicht Finma, die Schraube bei den Zusatzversicherungen angezogen. «Zum Schutz der Zusatzversicherten verlangt die Finma, dass die Krankenkassen genau prüfen, für welche Leistungen sie bezahlen und ob diese nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Bereits bezahlte Leistungen sollen beispielsweise nicht doppelt verrechnet werden», sagt Tobias Lux, Mediensprecher der Finma.
Spitalverband bedauert Tarifstreitigkeiten
Beim Spitalverband H+ bedauert man, dass die «Vertragsverhandlungen zwischen Spitälern und wenigen Kassen» gescheitert seien. Darunter leide die ganze Branche. Es sei aber so, dass bei den Tarifen der Spitalzusatzversicherung eine grosse Vielfalt herrsche.
Seit 2012 die Fallpauschalen eingeführt wurden, ist klar festgelegt, was eine Operation kostet. In der Zusatzversicherung dürfen darum nur noch Posten verrechnet werden, die nicht schon durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Also Ein- oder Zweibett-Zimmer, bessere Gastronomie oder die Operation durch den Chefarzt.
Die Finma verlange von den Krankenkassen Transparenz, wofür wie viel bezahlt werde, sagt Finma-Sprecher Lux: «Als Aufsichtsbehörde überprüfen wir, ob Prämien und Leistungen angemessen sind.» Und diese Transparenz wiederum verlangen die Krankenkassen nun auch von den Spitälern. Sie müssen aufzeigen, welches die Mehrleistungen bei Halbprivat- und Privatpatienten sind.