- Schweizer Dschihadreisende sollen laut Bundesrat nicht aktiv heimgeholt und in der Schweiz vor Gericht gestellt werden.
- Einzig bei Minderjährigen könne eine aktive Rückführung geprüft werden.
- Das oberste Ziel sei die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung, teilt die Regierung mit.
Rund zwanzig mutmassliche Dschihadreisende mit Schweizer Pass seien noch in Syrien und im Irak, schreibt der Bundesrat. Eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz solle mit allen Mitteln verhindert werden.
Oberstes Ziel sei die Sicherheit der Schweiz, so der Bundesrat. Die Schweiz hole diese Personen entsprechend nicht aktiv zurück. Eine Rückführung prüfen könne man nur für Minderjährige.
APK-Präsidentin einverstanden
Grundsätzlich einverstanden damit ist die Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission, CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter. Das entspreche nicht zuletzt der politischen Realität: «Die Menschen in unserem Land verstehen es nicht, wenn Dschihadisten zurückgeholt werden.»
Sie hätten sich freiwillig in die Gebiete begeben und sich auch freiwillig einer terroristischen Organisation angeschlossen. Auch rechtlich habe die Schweiz keine Handhabe für eine Rückführung, so Schneider-Schneiter.
SP-Nationalrat Molina übt Kritik
Unverständlich findet den Bundesratsentscheid hingegen SP-Aussenpolitiker Fabian Molina. Auch Dschihadreisende hätten ein Recht auf Strafverfolgung in der Schweiz. «Die Personen sind Schweizer Staatsbürger. Einerseits haben sie trotz ihrer Verbrechen ein Anspruch auf ein faires Verfahren.»
Andererseits sei es angebracht, die kurdischen Milizen in Syrien davon zu entlasten, sich um diese Personen zu kümmern. Schliesslich erwarte die Schweiz ihrerseits von anderen Staaten auch, dass diese ihre kriminellen Staatsbürger zurücknehmen.
Keller-Sutter: «Sicherheit hat Priorität»
Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte sich bereits vor rund zwei Wochen im Westschweizer Radio in dem Sinn geäussert, wie sich nun der Bundesrat positioniert: Priorität habe die Sicherheit der Schweiz, sagte sie damals. Sie ziehe es vor, wenn den Schweizer Dschihad-Reisenden vor Ort der Prozess gemacht werde, also im Irak oder in Syrien, aber nicht in der Schweiz.
Eine Strafverfolgung in der Schweiz werde nicht zuletzt wegen der Beweisführung schwierig, so Keller-Sutter. Entsprechend hält der Bundesrat nun fest: Er strebe die Strafverfolgung im Tatortstaat an – also nicht in der Schweiz.
Kehre aber ein Dschihadreisender zurück, verweigere die Schweiz die Einreise nicht: Denn gemäss Bundesverfassung haben alle Schweizerinnen und Schweizer das Recht, wieder einzureisen.