- In den vergangenen Wochen hat manche Zoll-Praxis an der Grenze offenbar für Unmut gesorgt.
- Dutzende Beanstandungen sind mittlerweile bereits bekannt geworden.
- Jetzt nimmt sich die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats den umstrittenen Fällen an.
Menschen mit Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung dürfen in die Schweiz einreisen. Das steht in der Verordnung des Bundesrates zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Verboten sind bloss Ausflüge über die Grenze, die alleine dem Einkaufstourismus dienen.
Verhalten «nicht im Sinne des Bundesrates»
Der Zoll verteilte aber viele Bussen an Menschen, die aus anderen Gründen über die Grenze gingen. Die Zollverwaltung erklärt dazu auf Anfrage schriftlich, dass sich diese Personen «nicht im Sinne des Bundesrates» verhielten.
Dazu sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel: «Es ist nicht strafbar an sich, sich nicht im Sinne des Bundesrats zu verhalten». Weder die Covid-19-Verordnung noch das Zollgesetz stellten Besuche im Ausland unter Strafe, erklärt Schefer ferner. Doch genau darauf beruft sich die Zollverwaltung, um ihre Bussen zu begründen.
GPK nimmt Bussen an der Grenze in Augenschein
Nun will sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates mit den Bussen an der Grenze befassen. Präsident der zuständigen Subkommission ist der FDP-Ständerat Matthias Michel.
Er sei durch Medienberichte darauf aufmerksam geworden sagt er, aber nicht nur: «Ich habe auch Zuschriften bekommen von Fällen, wo ich mir gesagt habe, das ist wahrscheinlich rechtlich schwierig. Da sind zum einen wohl die Gerichte zuständig. Aber wir als Geschäftsprüfungskommission, wir überwachen die rechtliche Zulässigkeit, also die Rechtmässigkeit der Handlungen der Verwaltung.»
Entscheid noch vor dem Sommer
Die GPK werde nun die Praxis der Zollverwaltung untersuchen – so wie auch andere Tätigkeiten der Bundesverwaltung unter dem Notrechtsregime. Die Vorbereitungen laufen. Vor dem Sommer will die GPK entscheiden, wie genau diese Untersuchungen laufen sollen.
Die Kommission kann so in Erfahrung bringen, wer die umstrittenen Bussen an der Grenze anordnete: «Das ist eigentlich die Stärke dieser Geschäftsprüfungskommission. Wir haben eine Aufsichtstätigkeit und in der Regel müssen die Bundesbehörden uns Einsicht in ihre Dokumente geben», erklärt Schefer.
Bisher 39 Beanstandungen
Stellt die GPK widerrechtliche Aktivitäten fest, so kann sie allerdings nur eine Empfehlung abgeben an den zuständigen Bundesrat Ueli Maurer.
Den Betroffenen bleibt nur der Rechtsweg übrig. 39 Beanstandungen seien bereits eingegangen, teilt die Zollverwaltung mit.