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Schweiz nimmt 23 Flüchtlingskinder aus Griechenland auf
Aus Tagesschau vom 16.05.2020.
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UNHCR: «Nicht genug» Schweiz nimmt 23 minderjährige Asylsuchende auf

Eine Gruppe von 23 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus Griechenland ist am Samstag am Flughafen Zürich angekommen. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit.

Die 18 Knaben und fünf Mädchen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren haben Angehörige in der Schweiz. Die meisten von ihnen sind laut SEM afghanische Staatsangehörige, zwei stammen aus der Demokratischen Republik Kongo.

Wenn man an die 33'000 Flüchtlinge auf den Inseln denkt, darunter tausende Jugendliche, ist das noch nicht genug.
Autor: Anja Klug UNHCR-Vertreterin in der Schweiz

Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) begrüsste die Aufnahme der Minderjährigen. «Für diese 23 jungen Menschen ist das ein Schritt in eine wirkliche Zukunft», sagte die UNHCR-Vertreterin in der Schweiz, Anja Klug. Die Bedingungen auf den griechischen Inseln seien «extrem schwierig».

Gleichzeitig forderte sie die Schweiz zu mehr Engagement auf: «Wenn man an die 33'000 Flüchtlinge auf den Inseln denkt, darunter tausende Jugendliche, ist das noch nicht genug.»

Es sollten auch Kinder und Jugendliche ohne Familienangehörige in der Schweiz aufgenommen werden, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Umsiedlungsprogramm («relocation»), forderte das UNHCR. In ein solches Programm könnten auch andere besonders verletzliche Asylsuchende einbezogen werden.

SEM: Hilfe vor Ort

Nach Angaben des Staatssekretariats für Migration liegt der Fokus der Schweiz auf der Hilfe vor Ort. «In diesen Camps muss dringend etwas getan werden. Da hilft die Schweiz sehr aktiv mit», sagte SEM-Sprecher Daniel Bach.

110 Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Vereine hatten Bundesrat und Parlament aufgefordert, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, damit die Camps evakuiert werden könnten. Am Samstag betonten die NGO, die Aufnahme der 23 Minderjährigen sei kein humanitärer Akt, sondern vielmehr für die Schweiz gemäss Dublin-Verordnung verpflichtend.

Gemäss dem Dublin-Abkommen ist bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden der Mitgliedsstaat zuständig, in dem sich ein Familienangehöriger des unbegleiteten Minderjährigen rechtmässig aufhält.

Tagesschau, 16.5.2020, 19:30 ; 

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