Eine halbe Million Franken – jährlich und während zehn Jahren: So viel Geld erhält die Universität Bern von der Mobiliar-Versicherung. Damit soll Professorin Olivia Romppainen-Martius mit ihrem Team zu Klimafolgen im Alpenraum forschen. Zum Beispiel dazu, wo in Zukunft vermehrt Hagel zu erwarten ist.
Forschung soll Mobiliar nutzen
Als Ausgangpunkt für deren Forschungen liefert die Mobiliar auch gleich anonymisierte Daten ihrer Kunden. Das sei eine riesige Chance, findet Olivia Romppainen-Martius.
Die Mobiliar sieht ihr Engagement denn auch als Dienst an der Allgemeinheit. Im Vertrag mit der Universität Bern klingt das allerdings eigennütziger. Erwartet werde nämlich Forschung, die fürs Versicherungsgeschäft nutzbar ist. Oder im Wortlaut: «Beiträge in praxisorientierter Form unter anderem zur Versicherbarkeit von Elementarschadenrisiken».
Problematische Passagen
Diese Erwartung des Geldgebers, Resultate in einer bestimmten Form zu erhalten, sei ein Problem, findet Markus Müller, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Bern.
Und es stehen noch weitere Bestimmungen im Vertrag: Zum Beispiel, dass die Professorin geplante Forschungsarbeiten mit der Mobiliar vorbesprechen muss. Zudem müssen gewisse Forschungsergebnisse vor der Publikation mit der Mobiliar abgestimmt werden. Und: Die Mobiliar konnte bei der Ernennung von Olivia Romppainen-Martius sowie bei der Evaluation ihrer Leistungen im vierten Jahr des Vertrags mitreden.
«Ein No-go»
Dadurch sei die Forschungsfreiheit ganz klar in Gefahr, findet der Jurist und Rechtsphilosoph Marcel Senn von der Universität Zürich. «Für mich gehen diese Fälle in keiner Art und Weise». Marcel Senn spricht gar von einem «No go».
Christoph Pappa, Generalsekretär der Universität Bern, versteht die Aufregung nicht. Im Vertrag mit der Mobiliar stehe klipp und klar, die Freiheit von Lehre und Forschung sei gewährleistet. Dass die Mobiliar als Geldgeber bei der Auswahl, Ernennung und Evaluation einer Professorin mitreden könne, sei üblich, als vertrauensbildende Massnahme.
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«Keine Einflussnahme»
Dass eine Professorin ihre Forschung vorab mit dem Geldgeber bespreche, diene in diesem Fall lediglich einem Zweck: Die Mobiliar könne so die zur Verfügung gestellten Daten sauber anonymisieren. «Das ist keine Einflussnahme, sondern eine Absprache der praktischen Forschungstätigkeit», sagt Pappa.
Auch die betroffene Olivia Romppainen-Martius sieht darin kein Problem.Sie findet eine solche Absprache im Gegenteil sehr hilfreich. So sehe sie, was die offenen Forschungsfragen aus der Praxis seien.
Die Kritiker bleiben allerdings dabei: Verträge wie jener mit der Mobiliar seien ein Einfallstor für Beeinflussungsversuche. Auch wenn diese im konkreten Fall ausblieben.