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UNO-Migrationspakt Das Parlament soll entscheiden

  • Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) verlangt, dass der UNO-Migrationspakt dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt wird.
  • Sie hat mit 6 zu 5 Stimmen eine entsprechende Kommissionsmotion angenommen und reiht sich damit in die Beschlüsse der Staatspolitischen Kommissionen ein.
  • Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass ein Entscheid solcher Tragweite nicht am Parlament vorbei gefällt werden sollte.

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Aus dem Archiv: Warum der Migrationspakt zum Politikum wurde
Aus 10 vor 10 vom 05.11.2018.
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Der UNO-Migrationspakt soll an einer Konferenz vom 10. und 11. Dezember in Marokko verabschiedet werden. Beide Räte werden noch vorher über Vorstösse dazu entscheiden – der Ständerat am 29. November, der Nationalrat am 6. Dezember. Der Bundesrat möchte dem Migrationspakt zustimmen. Die Schweiz setze dessen Empfehlungen bereits um, betont er. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf.

Einschätzung von Bundeshausredaktor Andy Müller

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«Die Zustimmung zum Migrationspakt liegt eigentlich in der Kompetenz des Bundesrates, er müsste nicht zwingend den Kommissionen folgen. Doch dass gerade drei Kommissionen äusserst kritisch sind, wird die Regierung kaum ignorieren können. Auch nicht, dass das Parlament in der Wintersession über den Migrationspakt debattieren wird. So wird es immer wahrscheinlicher, dass die Regierung die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt bald auf unbestimmte Zeit verschieben könnte».

Die Gegnerinnen und Gegner befürchten dagegen, aus dem rechtlich nicht bindenden Pakt könnten politische Forderungen abgeleitet werden. Die APK des Ständerates will in diesem Zusammenhang den Bundesrat beauftragen, innert sechs Monaten einen Bericht vorzulegen über die wachsende Rolle des sogenannten «Soft law» in internationalen Beziehungen. Sie hat ein entsprechendes Postulat einstimmig angenommen.

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