Der Kirchenratspräsident der reformierten Kirche im Kanton Zürich, Michel Müller, ist besorgt: Senkt sein Kanton die Gewinnsteuern für Unternehmen wie angekündigt, fällt automatisch auch weniger für die Kirche ab. Es gehe um Millionen, sagt Müller.
Wo genau das Geld fehlen wird, ist noch nicht klar. Fest steht aber: Das Steuergeld, das die Kirche von Unternehmen erhält, darf von Gesetzes wegen nicht für kultische Zwecke, also etwa für Gottesdienste verwendet werden. Es muss der ganzen Gesellschaft zugutekommen. So fliesst es etwa an Mittagstische, in Arbeitslosenprojekte, Deutschstunden für Flüchtlinge und in die vielen denkmalgeschützten Liegenschaften der Kirche.
Unterstützung für das Referendum?
Sparübungen könnten daher den Unterhalt von Kirchen treffen, so Müller. Die Reformierte Kirche des Kantons Zürich prüft deshalb, ob sie das Referendum der Linken gegen die Unternehmenssteuerreform III unterstützt.
Anders im Kanton Baselland: Dort erwartet die reformierte Kirche zwar auch Ausfälle. Allerdings ist die Lust, als Kirche gegen die Reform zu kämpfen, eher klein. Denn wenn sich die Kirche gegen die Reform wehre, könnte das kontraproduktiv sein, sagt Daniel Kosch, Geschäftsführer der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz. Das habe eine Mitgliederbefragung gezeigt.
Debatten um Kirchensteuer für Unternehmen
Die Kirchen wollen offensichtlich kein Öl ins Feuer giessen. Denn die Kirchensteuern für Unternehmen sind immer wieder Gegenstand erbitterter Debatten. Vor zwei Jahren verlangte im Kanton Zürich eine Volksinitiative die Abschaffung der Steuer; die Initiative wurde allerdings deutlich abgelehnt.
Keine Sorgen um die längerfristigen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Kirchenkassen macht sich CVP-Nationalrat Leo Müller. Er befürwortet die Reform: Sie sei nötig, sonst zögen Unternehmen weg, tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.
Und doch müssen sich die Kirchen fragen, wie sie in nächster Zeit über die Runden kommen. Schon eine Antwort gefunden haben die Kirchen im Kanton Bern: Sie dürfen mit einem Extra-Zustupf vom Bund rechnen. Denn im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III erhalten die Kantone einen grösseren Anteil an der Bundessteuer. Was die Kantone mit diesem Geld machen, ist ihnen überlassen. Bern wolle nun einen Teil davon den Kirchen überweisen, heisst es bei der Berner Finanzdirektion auf Anfrage.