- Den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive lag kein Rechenfehler zugrunde.
- Das ergab eine Administrativuntersuchung.
- Die düstere Perspektive des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hatte mutmasslich Einfluss auf Volksabstimmungen.
Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt, heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Diese Angaben fanden sich sowohl in den Abstimmungsunterlagen für den September 2022 als auch in jenen für die Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März dieses Jahres.
BSV-Chef Rossini kündigte Rücktritt an
Laut dem Bericht könne den beteiligten Personen beim Bundesamt für Sozialversicherung keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, und auch keine zu schnelle oder zu langsame Kommunikation. Schuld an den ursprünglich zu pessimistischen Prognosen für die AHV sei kein klassischer Rechenfehler gewesen, doch seien zwei Funktionen methodisch nicht gut ins Rechenmodell eingefügt worden. Das Berechnungsprogramm sei unter anderem mangelhaft dokumentiert gewesen, was die Qualitätskontrolle erschwert und teils verunmöglicht hätte.
Anfang August hatte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eine Administrativuntersuchung angeordnet, um den Hergang der Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven zu ermitteln. BSV-Direktor Stéphane Rossini kündigte seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025 an.
Bericht kommt im neuen Jahr
Das Departement von Bundesrätin Baume-Schneider kündigte am Freitag «eine eingehende Analyse der Ergebnisse» an. Dabei würden auch Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingung und Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse geprüft – dies betreffe vor allem die Qualitätskontrolle, die Prozessabläufe und den Wissenstransfer.
Bevor der Bericht veröffentlicht werde, müssten die im Dokument erwähnten Personen ihr rechtliches Gehör wahrnehmen können. Die Veröffentlichung des Berichts ist für Anfang kommenden Jahres vorgesehen.