- Der Prozess gegen den Milliardär Urs Schwarzenbach geht Mitte Januar 2021 weiter.
- Die Eidgenössische Zollverwaltung forderte am ersten Prozesstag vom Beschuldigten sieben Millionen Franken wegen Steuerhinterziehung.
- Der 72-jährige Urs Schwarzenbach erschien wegen der Corona-Pandemie nicht vor Gericht.
Der Zoll beschuldigte Schwarzenbach, dank eines Spezialverfahrens über 80 Kunstwerke illegal in die Schweiz gebracht zu haben. Dabei hätten ihm sein damaliger Anwalt und ein Galerist geholfen. Der Trick: Galerien dürfen Kunstwerke zollfrei einführen, weil sie die Bilder, Skulpturen oder Installationen meist in Kürze wieder exportieren.
Doch Schwarzenbach soll dieses sogenannte «Verlagerungsverfahren» für seine private Sammlung genutzt haben. Laut Zoll kooperierte der Milliardär dafür mit einer Galerie, die jedoch gar nie über die Werke verfügen konnte. Das Spezialverfahren habe nur dazu gedient, dass Schwarzenbach keine Abgaben bezahlen musste, so die Zollverwaltung.
Am ersten Prozesstag befragte der Richter den ebenfalls beschuldigten Galeristen. Er war als einziger der drei Angeklagten vor Ort. Die beiden anderen Beschuldigten liessen sich wegen der Corona-Pandemie vom Prozess dispensieren.
Der Galerist gab zu, dass Schwarzenbach die importierten Kunstwerke in seinem Hotel ausgestellt hatte. Zu einem Verkauf der Bilder sei es tatsächlich nie gekommen. Dennoch hielt der Anwalt von Schwarzenbach an einem Freispruch für seinen Mandanten fest. Er argumentierte, es sei alles legal abgelaufen: Mit dem «Verlagerungsverfahren» würden keine Steuern hinterzogen. Diese würden vielmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, wenn das Kunstwerk den Besitzer wechsle.
Ganz zu Beginn der Verhandlung hatte der Anwalt von Urs Schwarzenbach noch gefordert, das Verfahren müsse eingestellt werden. Der Grund dafür: Eine Verjährungsfrist sei abgelaufen. Denn die Untersuchungen gegen seinen Mandanten hätten bereits Ende 2012 begonnen – und nicht erst mit der formellen Eröffnung im März 2013, wie dies der Zoll geltend machte.
Laut Gesetz müsse eine angelaufene Untersuchung innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein, so der Anwalt. Das Zürcher Bezirksgericht hatte den Antrag auf Verjährung abgelehnt, genau wie bei den zwei anderen Beschuldigten. Der zweite Verhandlungstag findet Mitte Januar 2021 statt.
Konflikt besteht schon lange
Bereits seit Jahren streitet Urs Schwarzenbach mit der Eidgenössischen Zollverwaltung. Auch mit den Steuerbehörden des Bundes und des Kantons Zürich steht der Kunstsammler im Konflikt – nicht nur, weil er Kunstwerke illegal über die Grenze gebracht haben soll. Der Dolder-Besitzer habe auch im grösseren Stil mit Kunstwerken gehandelt, ohne dies zu deklarieren.
2017 beschlagnahmten bewaffnete Zöllner deshalb bei einer Razzia im Luxushotel Dolder rund 30 Werke. Urs Schwarzenbach verhinderte im vergangenen Jahr mit einer superprovisorischen Verfügung, dass die Kunstwerke zwangsversteigert wurden. Doch er verpasste es, einen Kostenvorschuss rechtzeitig zu bezahlen. Deshalb wurde das Auktionsverbot hinfällig.