- Die bald zweieinhalb Jahren dauernde, gesicherte Einzelhaft des als «Carlos» bekannt gewordenen jungen Mannes darf vorläufig weitergeführt werden.
- Das Bundesgericht weist damit eine Beschwerde des Straftäters namens Brian alias «Carlos» ab.
- Die restriktiven Bedingungen der Sicherheitshaft könnten auf Dauer aber Fragen zu einem menschenwürdigen Vollzug aufwerfen, heisst es im Urteil.
Der heute 25-Jährige hatte sich dagegen gewehrt, dass er in der Strafanstalt Pöschwis in Regensdorf (ZH) in strenger Sicherheitshaft sitzt, obwohl das Verfahren gegen ihn noch läuft. Im Schweizer Vollzug ist grundsätzlich die Trennung von Beschuldigten und Verurteilten vorgeschrieben. Aufgrund der wiederholten Aggressionen des jungen Mannes musste für ihn ein besonderes Setting geschaffen werden. Damit sollen andere Insassen und die Gefängnisangestellten geschützt werden.
Das Bundesgericht sieht zurzeit keine Alternative zur Unterbringung von «Carlos». Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. In der Strafanstalt Pöschwies wurden nicht nur personelle und konzeptionelle Anpassungen vorgenommen, um die Sicherheitshaft von «Carlos» vollziehen zu können. Auch bauliche Änderungen waren notwendig, so zum Beispiel die Verstärkung von Zellen und ein separater Hofzugang.
Vergleichbar mit Arrest
Für den Beschuldigten bedeutet das Setting, 23 Stunden am Tag eingeschlossen zu sein. Für den täglichen Spaziergang im Gefängnishof sind spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Mithäftlinge trifft «Carlos» nicht an.
Obwohl diese Haftbedingungen vergleichbar seien mit einem dauernden Arrest, sind sie gemäss Bundesgericht aufgrund der von dem jungen Mann ausgehenden Gefahr für andere Menschen noch ausreichend gerechtfertigt. Das von «Carlos» gestellte Gesuch um eine Verlegung in ein anderes Untersuchungs- und Sicherheitsgefängnis sei unter diesen Umständen zu Recht abgewiesen worden.
«Carlos» war im November 2019 vom Bezirksgericht Dielsdorf wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet und der Vollzug der Strafe aufgeschoben. Die Berufungsverhandlung findet im Mai statt.
Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, es könne aufgrund der verschiedenen Verfahren unterdessen «als gerichtsnotorisch gelten», dass der junge Mann «zumindest in bestimmten Stresssituationen zu aggressivem Verhalten» neige.
Dennoch appellieren die Lausanner Richter in ihrem aktuellen Urteil an die Medien, auch bei «Carlos» die Unschuldsvermutung nicht zu vergessen. Und auch an die Vollzugs-Angestellten geht ein Appell. Das Gericht schreibt, trotz der besonderen Anforderungen dürfe sich der Rechtsstaat der Herausforderung und Verantwortung weiterhin nicht entziehen. Die Behörden müssten alles unternehmen, um die Haftbedingungen des 25-jährigen Straftäters zu lockern.