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Urteil zum Vierfach-Mord «Der Beschuldigte hat die richtige Strafe erhalten»

Barbara Loppacher, Staatsanwältin: «Ich denke, der Beschuldigte hat die richtige Strafe erhalten. Ich bin sehr froh, dass das Bezirksgericht Lenzburg ihn in allen Anklagepunkten für schuldig erklärt hat, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und auch eine Verwahrung angeordnet hat.»

Es sei das Ziel der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Verwahrung zu erreichen, um sicher zu stellen, dass der Beschuldigte längere Zeit, wenn nicht dauerhaft im Gefängnis bleibt. «Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist er sehr gefährlich.» Daran werde demnach auch eine längere Gefängniszeit und eine ambulante Massnahme, wie sie angeordnet worden ist, nichts ändern. «Insofern bin ich froh, dass die Verwahrung da ist. Es ist jetzt nicht die lebenslängliche. Damit kann ich leben.»

Ob sie das Urteil weiterziehen will, weiss Loppacher noch nicht. «Ich werde nun sehen, wenn das Urteil da ist, wie das genau begründet worden ist, und dann entscheiden, wie es weiter geht.»

Markus Leimbacher, Opferanwalt: «Ich bin sehr erleichtert ob dem Urteil und der klaren Begründung des Gerichtspräsidenten. Es ist nicht so, dass die ordentliche Verwahrung nur ganz knapp Eingang gefunden hat in die Beurteilung des Gerichtes. Es hat eine Minderheit des Gerichtes gegeben, die sogar eine lebenslängliche Verwahrung angeordnet hätte.»

Ob der Täter nun für immer weggesperrt bleibe, sei zwar mit dem Urteil nicht völlig klar. «Aber wenn ich die Statistik anschaue, ist es so, dass Personen, die verwahrt worden sind nur ganz ganz selten wieder in Freiheit kommen. Es ist so, dass zuerst die lebenslängliche Freiheitsstrafe vollzogen werden muss, und erst danach schliesst sich die Verwahrung an.»

Das umstrittene Plädoyer der Verteidigung wurde auch vom Gericht thematisiert. Dies sieht Leimbacher positiv: «Letztlich hat das Gericht so reagiert, wie die Öffentlichkeit und auch wie die Hinterbliebenen reagiert haben. Für sie war es eine Genuugtung zu hören, dass auch das Gericht so empfunden hat.»

Leimbacher zeigt sich grundsätzlich sehr erleichtert. «Die letzten Tage waren sehr anstregend. Das ist aber nichts im Vergleich zu dem, was die Angehörigen die letzten Tage, Wochen und Monate haben erdulden müssen.»

Dennoch blieben für ihn nach dem Prozess zwei wichtige Fragen offen. «Die eine Frage ist die, welches war eigentlich der letzte Hinweis, mit dem man Herrn N. verhaften konnte. Und die zweite Frage ist, welches ist das eigentliche Motiv, der eigentliche Antrieb des inzwischen Verurteilten für diese schreckliche Tat.»

Renate Senn, Anwältin des Verurteilten: «Ein hartes Urteil ist gefallen (…). Insbesondere die ordentliche Verwahrung ist für meinen Klienten schwer nachzuvollziehen. Die ist für ihn der härteste Teil. Auf der anderen Seite muss man sagen: Das Gericht hat zusätzlich eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme gemacht. Er ist sehr glücklich, dass er die jetzt bekommt. Eine solche Therapie ist ihm bis jetzt verweigert worden. Über diesen Teil des Urteils ist er sehr froh.»

Der Angehörige Georg Metger: «Für alle Angehörigen war das eine schwierige Zeit. Es waren Tage einer Achterbahnfahrt. Sie sind jetzt vorbei, und ich bin sehr froh. Vom Urteil her bin ich zufrieden. Ich hoffte, dass dieser Mensch nie mehr in Freiheit kommt und insbesondere diese Verwahrung ausgesprochen wird. Daher bin ich zufrieden.»

In eigener Sache

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Redaktion SRF News

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