- Das Parlament will Nazisymbole und andere extremistische Zeichen und Symbole verbieten.
- Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion gutgeheissen.
- Das Verbot zielt auf Nazi-Symbole – aber nicht nur. Ein Hakenkreuz-Verbot hat für die grosse Kammer jedoch Priorität.
Der Nationalrat gab zwei parlamentarischen Initiativen mit der Forderung nach einem Hakenkreuz-Verbot Folge – mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen respektive 132 zu 40 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Die Initiativen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) sowie des früheren Zürcher SP-Nationalrats Angelo Barrile fordern ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen.
Die Kommission spreche sich für eine zügige Umsetzung eines Verbots nationalsozialistischer Symbole aus, sagte Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (FDP/BS). Vor dem Hintergrund des zunehmenden Antisemitismus sei die Forderung dringlich. Die parlamentarischen Initiativen gehen nun zurück an die Rechtskommission des Ständerats (RK-S).
SVP spricht von Symbolpolitik
Der Ständerat hatte sich Ende Oktober für ein umfassenderes Verbot extremistischer Symbole ausgesprochen und dazu eine Motion der RK-S angenommen. Auch dieser Vorstoss wurde jetzt – mit 133 zu 38 Stimmen bei 17 Enthaltungen – an den Bundesrat überwiesen.
Gegen ein Verbot extremistischer Symbole machte sich im Nationalrat nur die SVP stark. Die bestehende Gesetzeslage auf Stufe Bund und Kantone sei für die meisten Situationen bereits ausreichend, gab Barbara Steinemann (ZH) zu bedenken. «Wir sind das Land, das die wenigsten Probleme mit extremistischen Symbolen hat.»
«Es muss einigermassen klar sein»
«Rassendiskriminierende, gewaltverherrlichende, extremistische und insbesondere nationalsozialistische Symbole haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und sollen öffentlich nicht verwendet werden dürfen», sagte Justizminister Beat Jans. Mit Prävention alleine sei es heute nicht mehr getan. Es brauche Massnahmen auf Bundesebene.
Der Bundesrat muss jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen, welche das öffentliche Tragen, das öffentliche Zeigen sowie das öffentliche Verbreiten von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Symbolen unter Strafe stellt. Dazu gehören laut Motionstext Propagandamittel, Zeichen und Symbole wie Gesten, Parolen, Grussformen und Fahnen.
Bei der Umsetzung müsse «einigermassen klar sein, was erlaubt ist und was nicht», sagte Jans. Es brauche auch eine gewisse Flexibilität. Bei jedem neuen Gesetz müsse sich eine gewisse Rechtspraxis etablieren. Vorarbeiten seien bereits gemacht. «Wir haben relativ schnell eine Liste zusammen», sagte Jans an die Adresse jener, die auf ein rasches Nazisymbole-Verbot drängen.
Zunahme antisemitischer Vorfälle
Wie der Nationalrat befürwortet der Bundesrat also ein stufenweises Vorgehen. Erst in einem zweiten Schritt soll ein umfassenderes Verbot extremistischer Symbole umgesetzt werden. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zunahme antisemitischer Vorfälle angezeigt, lautete der Tenor in der grossen Kammer.
Nach derzeitiger Rechtslage ist das Zeigen von Symbolen in der Schweiz nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. Das Parlament hatte bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole.