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Böse Überraschung: Behörden ziehen Funk-Spielzeug ein
Aus Kassensturz vom 18.12.2018.
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Verbotene Frequenzen Strafverfahren wegen Spielzeug aus dem Internet

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu Weihnachten sehr beliebt: Ferngesteuerte Spielzeuge, Walkie-Talkies, Drohnen, Funkgeräte, drahtlose Telefone oder Babyphones.
  • Doch es gilt: Augen auf beim Online-Kauf von funkgesteuerten Geräten im Ausland.
  • Für den Import von nicht konformen Geräten drohen ein Strafverfahren und Bussen bis zu 100'000 Franken.
  • Was in der Schweiz praktisch niemand weiss: Beim Import von funkbetriebenen Geräten aus dem Ausland ist der Käufer selber dafür verantwortlich, dass diese den Schweizer Normen entsprechen.

Zur Weihnachtszeit sind sie der Renner: Ferngesteuerte Autos, Flugzeuge oder Schiffe, aber auch Funkgeräte, Drohnen oder drahtlose Telefone und Mobilfunkverstärker. Doch wer die Weihnachtseinkäufe auf einem Onlineportal im Internet macht, kann eine böse Überraschung erleben.

Solche Geräte müssen den Vorgaben des Schweizer Fernmeldegesetzes entsprechen und das CE-Kennzeichen tragen. Tun sie es nicht, meldet sich das Bundesamt für Kommunikation, das Bakom.

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Strafverfahren wegen Spielzeug aus dem Internet
aus Espresso vom 10.12.2018. Bild: zvg
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Strafverfahren und Busse

So hat es kürzlich Familie Keller Zollinger erlebt. Die beiden Söhne im Primarschulalter wünschten sich auf Weihnachten zwei Funkgeräte. Mutter Patricia bestellt bei Amazon.de zwei günstige Modelle. Doch statt der beiden Walkie Talkies kommt Wochen später ein eingeschriebener Brief vom Bundesamt für Kommunikation Bakom. Die Geräte würden den technischen Anforderungen der Schweiz nicht entsprechen, ihr Betrieb sei illegal, so der Bescheid. Deshalb sei ein Strafverfahren eröffnet worden. Und es drohten Kosten zwischen 500 und 1000 Franken.

Patricia Keller fiel aus allen Wolken: «Ich war schockiert. Ich wusste nichts davon, dass das illegal ist, wenn man Walkie Talkies bestellt.»

In die gleiche Falle ist auch ein Zürcher Hobbygleitschirmflieger getappt. Für sein neues Hobby sucht er im Internet zwei Funkgeräte, um beim Fliegen mit seinem Lehrer zu kommunizieren. Ihm droht das Bakom gar mit einer Busse bis zu 50'000 Franken.

Ein ziemlicher Schock für den jungen Gleitschirmpiloten. Er weiss nicht, wie ihm geschieht: «Ich komme mir vor, als hätte ich illegal Waffen geschmuggelt. Dabei ist es ja bloss ein Funkgerät.»

Im persönlichen Gespräch mit dem Bakom-Beamten erfährt er den Grund für das harsche Vorgehen: Geräte, die via Funk kommunizieren, dürfen nur auf gewissen, vorgeschriebenen Frequenzen senden. Und sie dürfen dabei nicht stören. Zum Beispiel den Flugverkehr, das Mobilfunknetz oder das WLAN des Nachbarn.

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Lucio Cocciantelli vom Bakom zeigt Beispiele für unerlaubte Geräte
Aus Kassensturz vom 18.12.2018.
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Käufer ist für Einhaltung der Norm verantwortlich

Was in der Schweiz praktisch niemand weiss: Beim Import von funkbetriebenen Geräten aus dem Ausland ist der Käufer selber dafür verantwortlich, dass diese den Schweizer Normen, sprich dem Fernmeldegesetz, entsprechen.

Für den jungen Gleitschirmpiloten endet die Sache glimpflich: Die bestellten Geräte werden vernichtet, die Busse beträgt 120 Franken. Und das Bakom beruhigt: Wer solche Sachen ohne böse Absicht bestelle und den Fehler nicht wiederhole, müsse nicht mit drakonischen Strafen rechnen, heisst es. Trotzdem: Für die Betroffenen bleibt der Schreck und eine Busse von meist mehreren hundert Franken. Zudem müsse man sich am Aufwand des Bakom beteiligen, sagt ein Sprecher gegenüber «Espresso». Im Jahr 2018 habe es bislang rund 240 solche Fälle gegeben.

Tipps zum Kauf von funkgesteuerten Geräten

Box aufklappen Box zuklappen

Vor dem Kauf die «schwarze Liste» des Bundesamtes für Kommunikation konsultieren. Hier (Link ) sind alle bisher bekannten Geräte aufgelistet, welche die Regeln nicht einhalten und Störungen verursachen können.

  • Sich im Internet informieren, ob der Hersteller für gute Geräte bekannt ist oder allenfalls bereits Probleme mit dessen Produkten beobachtet wurden.
  • Sich im Laden oder im Onlineshop erkundigen, ob das Gerät ein CE-Kennzeichen trägt, also die europäischen Regeln einhält. Doch Achtung: Das CE-Kennzeichen wird gerne gefälscht!
  • Der Kauf in der Schweiz im Fachgeschäft oder in einem Schweizer Onlineshop birgt grundsätzlich weniger Risiken. Fragen Sie beim Fachhändler nach, ob das Gerät mit den Schweizer Regelungen konform ist. Diese Auskunft muss man Ihnen geben können.

Kauf im Laden schützt nicht vor Schaden

Funkbasierte Spielzeuge und andere Gadgets kauft man also am besten im Fachgeschäft oder in einem Schweizer Onlineshop. Doch auch dort ist man nicht vor Bussen gefeit. Denn auch im stationären Handel und in hiesigen Onlineshops finde man immer wieder nicht zugelassene Geräte. Die Busse dafür trägt zwar der betreffende Laden. Wer aber ein nicht konformes Gerät in Betrieb nimmt und damit Störungen im Funknetz verursacht, muss dennoch mit einer Busse rechnen.

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