Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Grenzkontrolle ist einem Mann aus dem Kanton Freiburg die illegale Einfuhr einer Waffe vorgeworfen worden.
- Dass seine Taschenlampe auch als Schlagstock gilt, war ihm nicht bewusst. In zweiter Instanz wurde er vom Obergericht rechtskräftig freigesprochen.
- Dass es sich bei der Taschenlampe um eine Waffe handelt, ist unbestritten. Nach Waffengesetz handelt es sich um ein «Gerät, das dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen.»
- Das Bundesamt für Polizei Fedpol verzeichnet in den letzten Jahren einen Zuwachs von Verstössen gegen das Waffengesetz.
- Dabei handle es sich meist um online bestellte Ware aus dem Ausland ohne Einfuhrbewilligung.
Nach einer nächtlichen Panne vor ein paar Jahren entschied sich ein Mann aus dem Kanton Freiburg, zukünftig eine Taschenlampe im Auto mitzuführen. Diese bestellte er bei einem Onlineshop in Deutschland und verstaute sie hinter den Beifahrersitz. Zwei Jahre fuhr er damit herum, wurde sogar kontrolliert, ohne Probleme.
Im Februar 2017 wurde er jedoch beim Grenzübergang Rheinfelden erneut kontrolliert. Dabei warf ihm ein Grenzwächter die illegale Einfuhr einer Waffe vor. Die Taschenlampe sei ein Schlagstock.
Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
Tatsächlich: Der Hersteller wirbt auf seiner Internetseite damit, es handle sich um eine «neuartige Kombination aus Taschenlampe und Schlagstock.» Der Mann hatte dies nicht gewusst, in der Beschreibung des Onlineshops war davon nicht die Rede. Ein paar Wochen nach der Kontrolle erhielt er trotzdem einen Brief von der Staatsanwaltschaft: Ein Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe, einer hohen Busse und einem Eintrag ins Strafregister.
Das Gericht erkannte keinen Vorsatz
Der Mann fiel aus allen Wolken. Mithilfe eines Anwalts legte er Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Der Fall landete vor Bezirksgericht. Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Es handle sich um eine Waffe, er habe aber nicht vorsätzlich gehandelt. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft wiederum Berufung ein. Im Sommer 2018 befasste sich auch das Obergericht mit der Taschenlampe und stützte den Freispruch. Dieser ist mittlerweile rechtskräftig.
Wie der Anwalt des Angeklagten gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erklärt, hatte sein Mandant Glück, weil ihm nicht Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde. In diesem Fall wäre er um eine Busse nicht herumgekommen, da es sich bei der Taschenlampe tatsächlich um eine Waffe handelt. Und im Waffengesetz gilt in der Regel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Mehr Verstösse gegen das Waffengesetz wegen Online-Angebot
Das Bundesamt für Polizei Fedpol bestätigt auf Anfrage von «Espresso», dass in den letzten Jahren entsprechende Verstösse gegen das Waffengesetz zugenommen haben. Von gut 2100 Fällen im Jahr 2010 ist die Anzahl im letzten Jahr auf knapp 3600 angestiegen. Die Zahlen stammen von den Kantonen und von diesen habe man erfahren, dass sich darunter viele Strafbefehle für online bestellte Waren ohne gültige Einfuhrbestimmungen befinden, heisst es beim Fedpol.
Sprecherin Lulzana Musliu sagt, dies hänge mit dem gestiegenen Waffenangebot in Onlineshops wie zum Beispiel dem chinesischen Händler AliExpress zusammen. Dort werden viele in der Schweiz verbotene oder bewilligungspflichtige Artikel zu günstigen Preisen angeboten. Dass diese Waffen in der Schweiz verboten sind oder eine Bewilligung benötigen, ginge oft vergessen. Bleibt die Bestellung bei der Zollkontrolle hängen, folgt ein Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Waffengesetz.
Hilfreiche Links:
Auch Schlagringe, Wurfsterne und Ähnliches bringen Ärger ein
Ein Schlagstock, wie er dem Mann aus Freiburg zum Verhängnis wurde, gilt laut Waffengesetz als «Gegenstand, der dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen». Dazu gehören zum Beispiel auch Wurfsterne, Schlagringe oder auch der sogenannte Kubotan (siehe Link «Mehr zum Thema»), der einer Frau aus Schaffhausen vor ein paar Jahren einen Strafbefehl und eine Vorstrafe eingebracht hatte.
Lulzana Musliu vom Fedpol sagt, man beobachte die Entwicklung auf dem Waffenmarkt genau. Für die gängigsten Modelle habe man auf der Internetseite Merkblätter erstellt. So findet sich auch ein Merkblatt zu einem ähnlichen Taschenlampenmodell, wie es der Mann aus dem Kanton Freiburg im Auto mitgeführt hat.