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Miese Zustände in Schweizer Schweinemast-Betrieben
Aus Kassensturz vom 02.06.2020.
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Verdeckte Aufnahmen Miese Zustände in Schweizer Schweinemast-Betrieben

Kranke, verdreckte Tiere, zu wenig Platz und keine Beschäftigung: Nicht alle Schweinemastbetriebe halten das Gesetz ein.

Glückliche Schweine auf Stroh und mit Auslauf ins Freie. So stellen sich viele Konsumentinnen und Konsumenten die Schweinemast in der Schweiz vor. Doch die Realität ist für einen Grossteil der Tiere ganz anders. Denn rund 40 Prozent der Schweine werden in konventioneller Haltung gehalten. Zählt man die Betriebe mit den Förderprogrammen dazu, sind das knapp 70 Prozent. Anders als bei Label-Betrieben ist für rein konventionelle Schweineställe weder Auslauf noch Einstreu vorgeschrieben.

Kranke, verdreckte Tiere, die wenig Platz haben.
Legende: Die Tiere leben auf zu engem Raum, verdreckt und oft werden sie dadurch auch krank. SRF

Zehn Schweine auf der Fläche eines Parkplatzes

Laut geltendem Tierschutzgesetzes darf ein Bauer bis zu 1500 Mastschweine und 250 Zuchtschweine halten. Die Gruppengrösse ist nicht vorgeschrieben, nur der Platz pro Tier. Und der ist alles andere als grosszügig. So stehen einem bis zu 110 Kilogramm schweren Schwein 0.9 Quadratmeter zu. Ganz legal dürfen also zehn Schweine auf einer Fläche gehalten werden, die kleiner ist als ein durchschnittlicher Autoparkplatz.

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Tobias Sennhauser von der Tierschutzorganisation Tier im Fokus kritisiert die Nutztierhaltung
Aus Kassensturz vom 02.06.2020.
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IP Suisse und Coop-Naturafarm: Gleichwertige Labels ab 2021

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Das Coop-eigene Label Naturafarm spannt künftig mit IP-Suisse zusammen. Für die Produzenten hat dies Konsequenzen. Zum Artikel

Unhaltbare Zustände auf einzelnen Betrieben

Die Tierschutzorganisation Tier im Fokus stellt «Kassensturz» und dem «Tagesanzeiger» verdeckt aufgenommenen Bilder aus einigen konventionellen Betrieben in der Schweiz zu. Ein Teil davon zeigt verschiedene Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, bestätigt Cesare Sciarra vom Schweizerischen Tierschutz (STS): «Es hat verschiedene Ställe, in denen deutlich kranke Tiere drin sind, die man hätte rausnehmen und pflegen müssen. Und wir sehen in einem Stall, dass es sogenanntes Schwanzbeissen gibt. Das ist meistens ein Zeichen dafür, dass sie die Tiere sich zu wenig beschäftigen können, überfordert sind.»

Kranke, verdreckte Tiere, die wenig Platz haben.
Legende: Bei zu engem Raum kann es vorkommen, dass sich die Schweine die Schwänze gegenseitig abbeissen. SRF

Bei anderen Betrieben zeigen die Bilder, dass die Tiere keine vorgeschriebene Beschäftigung haben. Also weder Einstreu auf der Liegefläche noch in den Futter-Raufen.

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Für Tierschützer Cesare Sciarra ist das Gesetz zu wenig stark
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Kritik: Zu wenig unangemeldete Kontrollen

Solche Verstösse würden auffliegen, wenn mehr und vor allem unangemeldet kontrolliert würde, sagt Sciarra. Denn anders als Label-Betriebe, die jährlich mit unangemeldeten Kontrollen rechnen müssen, werden konventionellen Betriebe in der Regel nur alle vier Jahre kontrolliert. Ausserdem finden lediglich zehn Prozent dieser Kontrollen unangemeldet statt. Bei allen anderen wissen die Produzenten im Voraus Bescheid. So könne ein fehlbarer Bauer noch vieles korrigieren, sagt Sciarra: «Also Tiere umplatzieren, Einstreu nachfüllen oder man kann sehr dreckige Tiere aus den Buchten rausnehmen und kranke Tiere schnell wegbringen.»

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Kontrollen sind angemeldet, kritisiert der Schweizer Tierschutz
Aus Kassensturz vom 02.06.2020.
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Zahl der unangemeldeten Kontrollen wird leicht erhöht.

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Zehn Prozent unangemeldete Kontrollen in der konventionellen Mast seien zu wenig, sagt Kaspar Jörger im Interview mit «Kassensturz». Jörger ist Leiter Tierschutz beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Der Bundesrat habe vor kurzem eine Verordnung verabschiedet, welche die Zahl der unangemeldeten Kontrollen auf 20 Prozent verdoppelt.

Jörger betont, dass die Schweizer Tierschutzverordnung die Mindestanforderungen an das Tierwohl definiert. Das entspreche aber nicht dem, was sich viele Konsumentinnen und Konsumenten unter einer tiergerechten Haltung vorstellen. Das Gesetz sei «ein Kompromiss zwischen den ökonomischen Interessen der Nutztierhalter und dem Schutz der Tiere». Der Tierhalter sei am Schluss grundsätzlich für das Wohl seiner Tiere verantwortlich. Und ein guter Tierhalter biete seinen Tieren automatisch mehr an, als was die Mindestanforderungen vorsehen. Schliesslich hätten Tierhalter auch im Rahmen der Label-Programme oder den Fördermassnahmen des Bundes (RAUS und BTS) die Möglichkeit, den Tieren mehr zu bieten.

«Kassensturz» zeigt die Bilder auch Meinrad Pfister, Präsident des Branchenverbandes Suisseporcs. Für ihn sei es schwierig dazu Stellung zu nehmen, weil er die Einzelheiten und die Betriebe nicht kenne. «Aber grundsätzlich schützen wir als Verband keine schwarzen Schafe. Gesetz und Vorschriften müssen von allen eingehalten werden.» Die allermeisten Tierhalter würden die Gesetze korrekt einhalten, betont Pfister.

Und er betont, dass viele Produzenten noch so gern für ein Label-Programm mit höheren Tierwohl-Anforderungen produzieren würden. Doch dies sei nicht möglich, da die Grossverteiler die Label-Programme zurückfahren statt ausbauen würden.

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Interview mit Kaspar Jörger, Leiter Tierschutz Bundesamt für Veterinärwesen BLV
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Kassensturz, 02.06.2020, 21.05 Uhr

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