Was ist das Rahmenabkommen? Wie es der Begriff bereits verrät, soll dieser Vertrag zwischen der EU und der Schweiz einen Rahmen definieren: Er würde übergreifende Fragen zu den bilateralen Verträgen regeln. Das Rahmenabkommen soll festlegen, wie die Schweiz Neuerungen des EU-Rechts übernimmt. Die EU passt ihre Markt-Regeln laufend an. Zurzeit müssen die Verträge mit der Schweiz bei jeder Veränderung des EU-Rechts nachverhandelt werden. Ein Rahmenabkommen soll dies vereinfachen. Zudem soll es klären, wie Streitigkeiten über die bilateralen Verträge gelöst werden.
Welche Verträge betrifft das Rahmenabkommen? Die Schweiz hat über 120 Verträge mit der EU. Laut Bundesrat betrifft das Rahmenabkommen aber nur fünf Verträge, welche der Schweiz den Zugang zum EU-Markt sichern: die Abkommen über Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und das Agrarabkommen. Ebenfalls betroffen wären neue Abkommen im Bereich des Marktzugangs zur EU.
Welche Hürden gibt es? Lange Zeit war der Knackpunkt, wie die Streitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz gelöst werden. Beide Seiten haben sich schliesslich auf ein Schiedsgericht geeinigt. Darin wären drei Schiedsrichter vertreten: je einer der EU und der Schweiz – diese wählen gemeinsam einen dritten Schiedsrichter. Betrifft ein Konflikt EU-Recht, müsste das Schiedsgericht eine Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs einholen und wäre an diese gebunden. Dies kritisiert die SVP, die darin eine Unterwerfung sieht.
Wie argumentieren die Gegner eines Rahmenabkommens? Die Gewerkschaften kritisieren, der Lohnschutz würde mit dem Rahmenabkommen aufgeweicht. Die EU bezeichnet die flankierenden Massnahmen schon seit Jahren als diskriminierend. Diese legen fest, dass Arbeitskräfte aus der EU die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten müssen. So müssen Firmen zum Beispiel Arbeitseinsätze acht Tage vorher in der Schweiz anmelden.
Wie argumentieren die Befürworter eines Rahmenabkommens? Ohne Rahmenabkommen würden die bilateralen Beziehungen mit der EU erodieren, sagt die Neue Europäische Bewegung Schweiz (nebs). Auch könnten bestehende Verträge mit der EU nicht mehr aktualisiert werden. Das Rahmenabkommen sorge für Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen, argumentiert das Komitee «progresuisse».
Wie positioniert sich die EU? Sie stellt sich auf folgenden Standpunkt: Will ein Nichtmitgliedsland am EU-Binnenmarkt teilhaben, muss es auch die Rechte dieses Marktes akzeptieren – ebenso wie ein Gremium, das bei Konflikten entscheidet. Dies gelte nicht nur für die Schweiz, sondern auch für alle anderen sogenannten Drittstaaten.
Wo stehen wir heute? Der Bundesrat verlangt in drei Bereichen von der EU «Klärungen»: zu den flankierenden Massnahmen, zur Unionsbürgerrichtlinie und zu staatlichen Beihilfen. Ohne eine Einigung bei diesen Klärungen ist er nicht bereit, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Zurzeit finden Gespräche mit Brüssel über die drei Punkte statt – bisher ohne Annäherung.