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Verhältnis Schweiz-EU Die Rolle des EuGH bleibt die Knacknuss

Der Bundesrat will in Streitfällen mit der EU ein Schiedsgericht entscheiden lassen. Das passt Brüssel aber kaum.

Der Bundesrat möchte, dass ein Schiedsgericht in Streitfällen mit der EU über die Auslegung der bilateralen Verträge entscheidet. Dieses würde aus einem Schweizer, einem EU- und einem von beiden Seiten zu bestimmenden Richter bestehen.

So hofft die Landesregierung, die Verhandlungen mit Brüssel über ein Rahmenabkommen zu den institutionellen Fragen – inzwischen nennt Aussenminister Ignazio Cassis dieses «Marktzugangsabkommen» – voranzubringen.

Aussenminister Cassis.
Legende: Aussenminister Cassis schlägt ein Schiedsgericht vor. Inwieweit dies die EU akzeptiert, ist offen. Keystone

Nette Worte, harte Haltung?

Während die Reaktionen auf die bundesrätlichen Pläne in der Schweiz mehrheitlich positiv ausfielen, übt sich Brüssel in Zurückhaltung. «Die Reaktion ist positiv im Ton, die EU-Kommission weist allerdings auch ungeschminkt auf die ungelösten Probleme hin», sagt Oliver Washington, Korrespondent von Radio SRF in Brüssel.

Er könne sich nicht vorstellen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) darauf verzichten werde zu entscheiden, welche Rechtsgrundlage in einem Streitfall zwischen Bern und Brüssel Gegenstand des Streits sei, so Washington weiter.

Audio
Oliver Washington: «Normalerweise hat stets der EuGH das letzte Wort»
aus Echo der Zeit vom 06.03.2018.
abspielen. Laufzeit 47 Sekunden.

Wer hat das wirklich das letzte Wort?

Diesen Entscheid möchte Bern dem Ad-hoc zu schaffenden Schiedsgericht übertragen. «Normalerweise akzeptiert der EuGH solches nicht», betont der Korrespondent. Denn der EuGH wolle stets das letzte Wort haben. «Würde er dieses haben, würde er eine viel wichtigere Rolle spielen, als vom Bundesrat angedacht.»

Das sieht auch Sebastian Ramspeck so, Brüssel-Korrespondent von Fernsehen SRF: «An der Haltung der EU hat sich nichts geändert: Wo es um EU-Recht geht, sollen EU-Richter das letzte Wort haben.»

Weil in den bilateralen Verträgen viele Paragrafen 1:1 aus dem EU-Recht übernommen worden seien, sei in der Lesart Brüssels für deren Beurteilung im Streitfall der EuGH zuständig – und nicht ein Schiedsgericht, wie das der Bundesrat gern möchte.

Video
Sebastian Ramspeck: «Keine einfachen Verhandlungen»
Aus Tagesschau vom 05.03.2018.
abspielen. Laufzeit 48 Sekunden.

Schiedsgerichts-Lösungen sind gang und gäbe

Bessere Chancen für eine Akzeptanz des Schweizer Vorschlags in Brüssel sieht die Europarechtlerin Christa Tobler vom Europainstitut an der Uni Basel. Es gebe bereits ähnliche Modelle, welche die EU akzeptiert habe, sagt sie. So sei im Fall des Handelsabkommens mit der Ukraine eine Schiedsgerichtslösung installiert worden, die in Streitfällen entscheidet. Bei internationalen Handelsverträgen seien Schiedsgerichte im Übrigen sehr häufig.

Audio
Christa Tobler: «Bei Handelsverträgen kommen häufg Schiedsgerichte vor»
aus SRF 4 News aktuell vom 06.03.2018.
abspielen. Laufzeit 21 Sekunden.

Geht es auch ohne Rahmenabkommen?

Sollten die Verhandlungen bis Ende Jahr nicht wie geplant zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis kommen, wäre das für den Bundesrat im Übrigen keine Katastrophe. In der Medienmitteilung vom Montag schreibt die Landesregierung: «Ein institutionelles Abkommen ist ein Instrument um voranzukommen, aber kein Ziel an sich.»

Etwas anders sieht das die EU: «Ein Rahmenabkommen erlaubt es der EU, weitere Marktzugangsabkommen mit der Schweiz ins Auge zu fassen», schreibt die EU-Kommission. Hiesse umgekehrt: Ohne Rahmenabkommen keine Verhandlungen in anderen Dossiers.

EU würde ihre Macht ausspielen

Schon am Rande des WEF hatte Aussenminister Cassis gesagt, ein Scheitern eines Rahmenabkommens beinhalte zwar «gewisse Risiken», wenn dem Schweizer Volk die Souveränität aber wichtiger sei, dann sei das halt so.

«In diesem Fall müsste man allerdings damit rechnen, dass die EU ihre Machtposition ausnutzen und die Schweiz immer wieder piesacken würde», sagt SRF-Korrespondent Washington in Brüssel. Wie das gehen könnte, hat die EU Ende 2017 mit der von ihr nur vorläufig akzeptierten Börsenäuquivalenz der Schweizer Börse bewiesen.

Problembereich staatliche Beihilfen

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Neben der Frage nach der Zuständigkeit bei Streitigkeiten ist für die EU eine Lösung im Streit um staatliche Beihilfen essenziel. Hier will die Schweiz unter allen Umständen verhindern, dass solche in einem Rahmenabkommen generell verboten werden. Brüssel allerdings beharrt auf «gleich langen Spiesse für unsere Unternehmen». Auch hier gehen die Positionen also weit auseinander.

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