- Eine Untervermietung soll künftig nur noch möglich sein, wenn Vermietende explizit schriftlich zugestimmt haben.
- Die bisherige «vorübergehende Abwesenheit» bei der Untermiete soll auf eine Zweijahresfrist beschränkt werden.
- Der Nationalrat stimmt Verschärfungen gegen den Willen des Bundesrats zu und sieht für die Vermieterschaft ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Missbräuchen vor.
Der Nationalrat will bei der Untervermietung von Räumlichkeiten schärfere Regeln gegen Missbräuche. Er hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die unter anderem vorsieht, dass der Vermieter der Untervermietung explizit schriftlich zustimmen muss.
Auch sollen die Vermieter mehr Instrumente in die Hand bekommen, um eine Untervermietung gegebenenfalls zu unterbinden. Dazu ist ein ausserordentliches Kündigungsrecht geplant, wenn der Mieter die Regeln für die Untermiete nicht einhält.
Parmelin warnt vor Mehraufwand
Gegen den Willen des Bundesrats und einer starken Minderheit der Kommission trat der Nationalrat mit 110 zu 82 Stimmen auf die Vorlage ein. Wirtschaftsminister Guy Parmelin betonte vergeblich, dass bei der Untermiete weitergehende Regeln nicht gerechtfertigt seien und nur einen Mehraufwand für Vermietende wie Mietende bedeuteten. Mietende müssten schon heute die Zustimmung der Vermieterschaft einholen, und diese könnten mit geltendem Recht die Untemiete verweigern.
Die neuen Regelungen sind unverhältnismässig.
Die Gegner sahen in der Vorlage einen Angriff auf das Mietrecht per «Salami-Taktik» und eine «Blockade-Aktion». Nicht zuletzt werde die Nutzung von Buchungsplattformen wie Airbnb erschwert. Statt Formvorschriften wie angestrebt abzubauen, passiere nun im Mietrecht genau das Gegenteil, kritisierte etwa Michael Töngi (Grüne/LU), Vizepräsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands.
Bürgerliche machen Druck
Dem widersprach die bürgerliche Seite vehement. Etwa Pirmin Schwander (SVP/SZ). Gerade bei der Untermiete bestehe eine Schwachstelle, die jetzt ohne grössere Mietrechtsrevision behoben werden könne. Die Beschränkung der bisherigen «vorübergehenden Abwesenheit» auf eine klare Zweijahresfrist etwa habe sogar einen «sozialpolitischen Aspekt», wenn grössere Wohnungen für Familien freigegeben würden.
Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) vom Ausschuss des Hauseigentümerverbandes betonte, dass die Untermiete fast immer möglich sei und bleibe. Doch der Vermieter müsse die Untermiete überprüfen können. Die jetzigen Anpassungen seien keine Hexerei: «Damit soll nur verhindert werden, dass ohne Zustimmung untervermietet wird.» Auch der Umstand, dass Mieter neu auch bei Untermiete haften sollen, erhöhe die Rechtssicherheit.
Bei Missbrauch muss man kündigen können. Die Vorlage stärkt die Untervermietung und schützt die Eigentümer.
Nun muss sich der Ständerat mit den neuen Regeln der Untervermietung auseinandersetzen. Die Gesetzesvorlage stammt ursprünglich von der Rechtskommission des Nationalrats. Bereits 2017 hatte die grosse Kammer einen Handlungsbedarf wegen Vermietungsplattformen wie Airbnb geortet. Auch würden in Städten Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die massiv über den Mietpreisen lägen. Die Behandlungsfrist der Vorlage war danach dreimal verlängert worden.
Der Nationalrat hat sich im Weiteren dafür ausgesprochen, dass Hausbesitzer bei Eigenbedarf für sich und Familienmitglieder den Vertrag mit Mieterinnen und Mietern einfacher kündigen können. Die Ratslinke wehrte sich vergebens gegen ein beschleunigtes Verfahren beim Wechsel der Vermieterschaft.