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Trotz angekündigtem Verbot ist Chlorothalonil noch immer erhältlich
Aus 10 vor 10 vom 15.11.2019.
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Verunreinigtes Trinkwasser Wird Chlorothalonil gar nicht verboten?

Bundesrat Guy Parmelin versprach das Fungizid Chlorothalonil bis Oktober zu verbieten. Nun ist es November und es gibt noch immer kein Verbot. Die Wasserversorger schlagen Alarm.

Chlorothalonil – 30 Tonnen des Fungizid-Wirkstoffs versprühen Bauern jedes Jahr auf ihren Feldern. Seit den 1970er Jahren ist der Wirkstoff im Kampf gegen Pilzbefall vor allem bei Getreide-, Gemüse-, oder Weinbau zugelassen. Doch die Zulassung wankt.

Das Pestizid wurde in den letzten Monaten an verschiedenen Orten in der Schweiz im Trink- und Grundwasser nachgewiesen. Die Höchstwerte gemäss Trinkwasserverordnung wurden teils deutlich überschritten. Zuvor stufte ein Expertenbericht der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA Chlorothalonil als krebserregende Substanz ein. Die EU reagierte: Im April hat sie die Zulassung für das sogenannte Fungizid entzogen.

Schweiz versprach Verbot

Kurz nachdem die Kantonschemiker auf die teils zu hohen Werte im Trinkwasser aufmerksam gemacht hatten, reagierte auch die Schweiz. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin versprach im «10vor10»-Interview im Juni: «Bis im Oktober kommt bei uns ein Verbot.»

Doch nun zeigt sich: Das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), welches als Zulassungsbehörde fungiert, hat das Produkt noch nicht verboten. Das Verfahren läuft noch immer. Der Grund: Das BLW muss den Herstellern bei einem Widerruf die Möglichkeit zur Stellungnahme bieten. Von diesem Recht machten die Produkt-Hersteller Gebrauch und reichten neue Informationen und Daten rund um Chlorothalonil ein.

Die Prüfung sei noch im Gang, bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, welche die Risikoanalyse durchführt, gegenüber SRF. Das BLW schreibt: «Die Informationen der Hersteller werden zurzeit vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit evaluiert. Ein definitiver Entscheid über den Widerruf für diese Substanz wird bis Ende Jahr vorliegen.»

Wasserversorger sind verärgert

Für Paul Sicher vom schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches ist das unverständlich. «Wir mussten sicher 20 Grundwasserfassungen temporär oder für längere Zeit schliessen. Solche Sofortmassnahmen sind wichtig. Dass man das Pestizid aber nach wie vor kaufen kann ist frustrierend. Man kann nicht oben Gift nachschütten und unten müssen wir es wieder rausnehmen.»

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Für Wasserversorger-Sprecher Paul Sicher ist ein Verbot zwingend
Aus News-Clip vom 15.11.2019.
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Sicher fordert ein sofortiges Verbot und appelliert nach Bern: «Wir erwarten, dass die Pestizid-Zulassungen angepasst werden. Wir alle sind interessiert an sauberem Trinkwasser.»

Verfahren kann noch Monate dauern

Dass das BLW zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit die neuen Informationen der Hersteller eingehend prüft, sei gesetzlich vorgesehen und auch völlig normal, sagt Toxikologe Daniel Dietrich. Der Professor der Universität Konstanz bezweifelt allerdings, dass dieses Verfahren bis Ende Jahr abgeschlossen sein wird: «Je nach Grösse der Daten, die von den Produzenten eingereicht wurden, kann das Prüfverfahren noch Monate dauern».

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Daniel Dietrich, Professor für Toxikologie, Universität Konstanz
Aus News-Clip vom 15.11.2019.
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Im äussersten Fall wäre gar eine Neubeurteilung der Gefährlichkeit möglich, was dazu führen könnte, dass das Pestizid in der Schweiz gar nicht verboten würde, so der Experte. Unabhängig davon steht es den Herstellern von Chorothalonil – wie zum Beispiel der Syngenta – offen, gegen eine allfällige Verbotsverfügung des Bundes Rekurs einzulegen. Ein solches Rechtsverfahren könnte ein Verbot noch weiter hinauszögern.

«Ob das Verbot kommt, ist noch nicht klar»

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Der Toxikologe Daniel Dietrich zweifelt am Zeitplan des Bundes. Je nach Grösse der neu eingereichten Daten der Hersteller könnte sich das Verfahren um Monate verzögern, so der Professor an der Universität Konstanz im Interview.

SRF News: Bundesrat Parmelin hat ein Verbot versprochen, das Verfahren beim Bundesamt für Landwirtschaft läuft aber noch immer, ist das normal?

Daniel Dietrich: Das ist ein normaler Vorgang. Der Produzent hat in diesem Verfahren die Möglichkeit während sechs Wochen Daten nachzuliefern bevor es einen definitiven Entscheid gibt. Nachdem sie genügend Daten nachgeliefert haben, können dann die Bundesämter für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit zusammen diese Daten begutachten und zu einem Entscheid kommen. Dort ist die Zeitspanne aber relativ offen.

Ist der Zeitplan des Bundes realistisch?

Ich habe nicht das Gefühl, dass das Verbot bis Ende Jahr kommt.

Könnte es sein, dass es am Ende gar kein Verbot von Chlorothalonil in der Schweiz gibt?

Das kann tatsächlich passieren. Auf der EU-Ebene ist der Fall abgeschlossen. Nun wird das Dossier in der Schweiz beurteilt. Jetzt bringt die Industrie nochmals Daten. Es kann sein, dass aufgrund dieser Daten, die krebserregende Fähigkeit dieses Stoffes wesentlich weniger streng klassifiziert werden muss.

Die Industrie reicht nun Daten nach. Hätte sie nicht gleich zu Beginn die ausführlichen Daten einreichen sollen?

Das habe ich nie ganz verstanden. Wir kennen das Pestizid seit den 70er Jahren, es ist also schon lange auf dem Markt. Es ist auch klar, dass man periodisch immer wieder diese Substanzen überprüft. Die Anforderungen werden strenger. Also muss ich als Produzent überlegen: Was brauche ich, um sicherzustellen, dass die Verwendung dieses Produkts auch sicher ist. Und zwar nicht nur für den Anwender, sondern auch sicher für die Umwelt bzw. für den Konsumenten.

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