- Nach jahrelangem Rechtsstreit durch alle Instanzen wird der mehrfach verurteilte Solothurner Kinderschänder William W. definitiv verwahrt.
- Das Bundesgericht tritt auf zwei formale Beschwerden des Wiederholungstäters nicht ein. Damit bestätigt die höchste Instanz indirekt auch die Verwahrung, da nun die Urteile des Solothurner Obergerichtes rechtskräftig werden.
- Der Kinderschänder William W. hatte Justiz, Politik und Gesellschaft über 20 Jahre lang beschäftigt. Das jüngste Urteil bildet nun höchstwahrscheinlich den Schlusspunkt des kontroversen Falls.
Die pädokriminelle «Karriere» von William W. begann bereits 1999, als er im Aargau ein erstes Mal wegen Schändung von Kindern verurteilt wurde. Im Laufe der letzten 20 Jahre hat sich der heute 49-jährige Mann mehrmals an Kindern vergangen und wurde dafür auch mehrfach rechtskräftig verurteilt. Die nun bestätigte Verwahrung geht auf Übergriffe aus dem Jahr 2018 zurück.
Für diese jüngsten Delikte wurde William W. vom Solothurner Obergericht Ende 2021 zu 37 Monaten Gefängnis und anschliessender Verwahrung verurteilt. Das Gericht stützte sich auf mehrere Gutachten, wonach W. in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Sexualdelikte an Kindern begehen würde. Eine andere Massnahme, um die Gesellschaft vor W. zu schützen, gäbe es nicht. Die Verwahrung sei verhältnismässig.
Fadenscheinige Argumente gegen den Schuldspruch
William W., der selber stets abstritt, pädophil zu sein und alle Therapien verweigerte, wehrte sich gegen die Verwahrung. Wie schon früher zog er den Fall weiter ans Bundesgericht. Er argumentierte allerdings nicht direkt gegen die ihm angelasteten Delikte, sondern berief sich auf formale Gründe. Das höchste Gericht musste sich also nicht mit der Frage beschäftigen, ob sich W. wieder an Kindern vergangen hatte, sondern mit Abläufen, Fristen und anderen formaljuristischen Dingen.
Sein Pflichtverteidiger habe ihn nicht richtig vertreten, weswegen das Urteil des Obergerichtes zu annullieren sei, schrieb William W. unter anderem in zahlreichen eigenen Eingaben ans Bundesgericht. Zudem habe sein Pflichtverteidiger gar keine gültige Vollmacht mehr, ihn zu vertreten.
In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil weist das Bundesgericht W.s Beschwerden allerdings rundweg ab, ebenfalls aus formalen Gründen. William W. habe seine Beschwerden zu spät eingereicht und die Beschwerdefristen können auch nicht wiederhergestellt werden.
So formal dieser Entscheid sein mag, er bedeutet, dass die Obergerichtsurteile gegen William W. nun rechtskräftig sind. Damit ist auch die Verwahrung gegen den mehrfachen Kinderschänder definitiv und der Wiederholungstäter bleibt wohl für sehr lange Zeit im geschlossenen Vollzug. Es dürfte der Schlussstrich unter einen Fall sein, der die Justiz, die Behörden und die Gesellschaft jahrelang beschäftigt hat.