Rasen ist kein Kavaliersdelikt, darin sind sich alle einig. Aber wie man Raser angemessen bestraft, da müssten die Richterinnen und Richter wieder mehr Ermessensspielraum haben, findet die Mehrheit der Verkehrskommission im Nationalrat.
Dazu gehört auch Mitte-Fraktionspräsident und Jurist Philippe Bregy (VS), der betont, dass im Strafrecht zu starre Regeln dem Einzelfall nicht gerecht würden.
Keine Mindestfreiheitsstrafe mehr
«Der junge Raser, der mit seinem hochgetunten Auto ein Autorennen auf öffentlichen Strassen macht und dabei die Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet, darf nicht gleich bewertet werden wie der werdende Vater, der seine in Wehen liegende Frau mit ebenfalls übersetzter Geschwindigkeit ins Spital fährt», nennt Bregy als Beispiel.
Damit die Gerichte solche Unterschiede wieder mehr berücksichtigen können, will die Mehrheit der Verkehrskommission die «Via Sicura» anpassen. So soll es bei Raserdelikten definitiv keine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr mehr geben.
Debatte in der Frühlingssession
Und den Behörden soll es möglich sein, dem Verurteilten den Führerausweis nur noch für ein halbes Jahr zu entziehen. Jetzt beträgt die Mindestdauer zwei Jahre. In den Augen des Grünen-Nationalrates und Verkehrspolitiker Michael Töngi (LU) würden solche Lockerungen aber ein falsches Signal aussenden.
Denn Raser könnten viel Unheil anrichten und niemand werde versehentlich zum Autoraser. «Die Hürden für eine Strafe sind sehr hoch. Man muss zum Beispiel innerorts mit über 100 fahren oder ausserorts mit mehr als 140. Das machen wenige zum Glück. Aber diejenigen, die es machen, die muss man klar sanktionieren», sagt Töngi.
Ob die Bestimmungen der «Via Sicura» gelockert werden, entscheidet schlussendlich das Parlament. In der Frühjahrssession sind dazu engagierte Debatten zu erwarten.