Gebäude werden für Vögel schnell zur Todesfalle. Jedes Jahr sterben schätzungsweise drei Millionen Tiere, weil sie in verspiegelte Fassaden oder Fensterscheiben fliegen. Im Kanton Zürich soll der Vogelschutz nun ausgebaut werden – mindestens bei Neubauten.
Das Zürcher Kantonsparlament will beim Bau von neuen Gebäuden künftig «Rücksicht auf Vögel» nehmen. Am Schluss war der Entscheid mit 147 zu 30 Stimmen deutlich, auch wenn die Vorlage einigen Parteien zu wenig weit ging.
Besser ein bisschen Schutz als gar keiner
Die SP etwa hatte eigentlich gefordert, dass mehr als nur «Rücksicht auf Vögel» genommen wird. Sie wollte eine deutlichere Formulierung ins Gesetz schreiben und so den Vogelschutz auch auf bestehende Bauten ausweiten.
Weil dies aber aller Voraussicht nach an den Bürgerlichen gescheitert wäre, gab sich die SP mit einem Kompromiss zufrieden. «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube im Glas», sagte Kantonsrätin Theres Agosti. Vogelschutz nur bei Neubauten sei besser als am Schluss gar nichts zu haben.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube im Glas.
Die Grünen vermochten sich mit dieser Regelung nicht recht anzufreunden. Gerne hätten auch sie den Vogelschutz auf bestehende Gebäude ausgeweitet.
Kantonsrat Thomas Forrer argumentierte, dass so zwar keine neuen Vogelfallen hinzukämen, die bestehenden aber weiter vorhanden seien. Er hofft nun, dass grössere Umbauten auch unter den neuen Vogelschutzartikel fallen.
Die Sensibilisierung bei Gebäudebesitzern ist bereits hoch
Für den Kompromiss sprach sich auch die SVP aus. Nur die FDP sah keinen Handlungsbedarf. Die Behörden könnten bereits heute den Vogelschutz einfordern – etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen, sagte der Freisinnige Stephan Weber. Zudem seien Planer und Gebäudebesitzer bereits genügend informiert und sensibilisiert.
Dem widersprach Theres Agosti von der SP, die auch im Vorstand der Vogelschutzorganisation Birdlife tätig ist. Das Problembewusstsein sei mangelhaft, öffentliche Bauten keine Vorbilder. So habe zum Beispiel das Kantonsspital Winterthur kürzlich im Aussenraum voll transparente Glasgeländer installiert.
Fensterscheiben und Fassaden seien eine grosse Gefahr für Vögel, das attestierte auch der Grüne Zürcher Baudirektor Martin Neukom. Er gab jedoch zu Bedenken, dass das neue Vogelschutzgesetz für Bauherrschaften und Behörden viel Mehraufwand bedeute.
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage, die jetzt in die kantonsrätliche Redaktionskommission geht, deshalb ab. In voraussichtlich vier Wochen wird das Parlament den Vogelschutz in zweiter Lesung dann definitiv im Gesetz verankern.