Zum Inhalt springen

Vogelgrippe Vogelgrippe: Auch Basel-Stadt und Aargau müssen jetzt handeln

  • Der Bund hat ein Gebiet entlang des Rheins bei Basel zum Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet erklärt.
  • In den Kantonen Aargau und Bern werden ebenfalls verschiedene Uferzonen neu zum Beobachtungsgebiet.
  • So will der Bund verhindern, dass die Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel übergreift.
  • Seit in der Schweiz im November 2024 ein Fall von Vogelgrippe auftauchte, hat der Bund in mehreren Kantonen Beobachtungsgebiete definiert.

Ein drei Kilometer breiter Streifen entlang des Rheins bei Basel ist seit Donnerstag Vogelgrippe-Kontroll- und Beobachtungsgebiet. «Rhein-abwärts, bis Basel», teilt das Basler Gesundheitsdepartement mit.

Portraitbild von zwei Schwänen.
Legende: In diesem Winter gab es in der Schweiz lange einen bekannten Vogelgrippefall: Er betraf einen Schwan, der im Kanton Uri an Vogelgrippe starb. Mittlerweile sind mehrere Vogelgrippefälle aus verschiedenen Kantonen bekannt. KEYSTONE/DPA/Georg Moritz

Auch in den Kantonen Aargau und Bern hat der Bund diese Woche neue Beobachtungsgebiete definiert. Betroffen sind im Aargau neben dem Rhein Gebiete um Aare, Limmat und Reuss sowie um den Hallwilersee und den Klingnauer Stausee.

In Bern sind Gebiete um den Bieler-, den Neuenburger- und den Murtensee sowie um die Aare, den Wohlensee und den Stausee Niederried betroffen.

Vogelgrippe-Fälle in mehreren Kantonen

Box aufklappen Box zuklappen

Zum ersten Mal tauchte die Vogelgrippe in diesem Winter im Kanton Uri auf. Am 11. November 2024 wurde ein toter Schwan entdeckt, der am Vogelgrippevirus erkrankt war.

Seither wurden auch in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen und Bern Fälle der hochansteckenden Variante der Vogelgrippe (Aviäre Influenza Subtyp H5N1) entdeckt. Sie sind bei Wasservögeln aufgetreten. Der Fall in Bern wurde wenige Tage vor der Ausweitung der Massnahmen des Bundes entdeckt, genauer am 9. Januar.

Mit dieser Ausweitung will der Bund verhindern, dass die Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel übergreift.

Die speziellen Regeln, die in Beobachtungsgebieten gelten, haben in Basel-Stadt kaum Auswirkungen. So sollen vor allem tote oder kranke Wildtiere nicht angefasst werden. In Kantonen mit Geflügelfarmen sind die Massnahmen hingegen gravierender.

Tiere abschirmen und Hände desinfizieren

Menschen, die Geflügel halten, müssen Verdachtsfälle sofort melden. Und sie müssen darauf achten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futtertrögen und Tränken der eigenen Tiere haben.

Weltweiter Kampf gegen Vogelgrippe dauert schon viele Jahre

Zudem dürfen sie den Stall nicht einfach so betreten und wieder verlassen. Neu müssen sie Stallkleider bestimmen und die Hände vor und nach dem Betreten desinfizieren. «Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt vom anderen Hausgeflügel gehalten werden», so das Departement für Gesundheit des Kantons Aargau.

Die speziellen Massnahmen gelten für Betriebe, die 50 Tiere und mehr haben.

Dass sich Menschen mit Vogelgrippe anstecken, kommt nur sehr selten vor. Nötig ist gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ein enger Kontakt zu erkranktem Geflügel, «wie dies zum Beispiel in vielen Gegenden Asiens oder in Nordafrika der Fall ist». Dass sich ein Mensch mit Vogelgrippe infizierte, kam in der Schweiz bisher nicht vor.

Regionaljournal Basel, 16.1.2024, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel