- Gelten Dienstleister von Online-Plattformen als Selbständige oder Angestellte?
- Mit der wachsenden Bedeutung der Sharing Economy stellt sich diese Frage vor allem bei den Sozialversicherungen.
- Für Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ist es nur eine Frage, wie man es macht und nicht, ob man es macht, erklärt er erstmals ausführlich gegenüber «10vor10».
Online-Plattformen bieten heute für praktisch alle denkbaren Dienstleistungen unmittelbare Lösungen an: Privatchauffeur, Reinigungskraft oder Kurier. Juristisch stellt diese Sharing Economy aber ein Problem: Sind diese arbeitenden Personen Angestellte der Online-Plattformen, welche die Dienstleistung vermitteln – oder sind sie Selbständige?
Arbeit auf Abruf oder selbständig erwerbend?
Eine heiss diskutierte Frage, weltweit wie in der Schweiz. Auch der Vorreiter der Plattform-Modelle – der Fahrdienst Uber – hat mit den Sozialversicherungen einen Konflikt. Uber sagt, man sei lediglich eine Technologieplattform. Das verneint die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), die darüber für alle Sozialversicherungen entscheidet und in einzelnen Fällen bereits so entschieden hat. Für die Suva ist Uber ein Arbeitgeber und bietet Arbeit auf Abruf an.
Im heute vorgestellten Bericht zur Digitalisierung setzt der Bundesrat auf Deregulierung, um das Potenzial am besten nutzen zu können. Dieser fokussiert zunächst auf die so genannte Sharing Economy, weil Anbieter wie Uber oder Airbnb herkömmlichen Taxis und Hotels schwer zusetzen.
Die Position von Bundesrat Schneider-Ammann
Im Gespräch mit «10vor10» nimmt Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann dazu erstmals ausführlich Stellung. Er stellt sich – entgegen früherer Äusserungen – hinter die Einschätzung der Suva.
SRF News: Das würde heissen, dass diese Online-Plattformen auch Arbeitgeber sind. Müssten sie denn nicht einfach die Rolle akzeptieren, mit allen Pflichten, die ein Arbeitgeber hat?
Johann Schneider-Ammann: «Ich gehe davon aus, dass egal, welche Technologie gerade vorherrschend ist, wir eine Gemeinschaft und ein Land bleiben, das Ansprüche hat. Wenn diese Ansprüche für die Gesellschaft bereitgestellt werden sollen, das kostet und muss bezahlt werden. Heute bezahlen wir das über Steuern, von Firmen und Individuen. Morgen werden wir das auch über irgendeine Form von Steuern zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die einen zur Kasse bittet und die anderen gar nicht. So gesehen, ist für mich die Frage, wie man es macht, und nicht, ob man es macht.»
SRF News: Werden also früher oder später solche Sharing-Economy-Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden?
Es ist nichts anderes denkbar. Alles andere würde ja bedeuten, dass ein kleinerer Kreis, der auch profitiert, mit den Kosten für alle gradestehen müsste. Und einige, die anders entstanden sind oder andere Konzepte haben, davon befreit würden. Das würde ich als nicht gerecht betrachten. Und wir haben ein Land, das geordnet ist, wo alle ‹vor dem Herren gleich sind›. Das muss weiterhin so bleiben.
Heute gibt es aber schon gewisse Schwierigkeiten in der Umsetzung: Immer mehr Dienstleistungs-Plattformen entstehen in der Schweiz, alleine bei Uber sind es schon über 1000 Fahrer, die einen unsicheren Status haben: Sind sie selbstständig oder unselbständig? Trotzdem folgert der Digitalisierungs-Bericht des Bundesrat keine dringenden Massnahmen.
Wir sind sicher in einer Übergangsphase, in der wir es mit Neuheiten zu tun haben und ein wenig Zeit brauchen, bis wir es gut verstanden haben. Erst dann kann man sagen, wie man es geregelt haben möchte. Wir haben sehr deutlich gesagt, wir haben wahrscheinlich ein so offenes Arbeitsmarktgesetz, dass man auch diese neuen Fälle innerhalb des Gesetzes regeln kann. Wie wir das dann werden machen, wird früher oder später sichtbar.
Der Bundesrat hat etwa die Möglichkeit, dies auf dem Verordnungsweg zu regeln, wenn das Gesetz den Rahmen genügend gesetzt hat. Wir sind zuversichtlich, dass es keine neuen Gesetze braucht und wir damit nicht über den langwierigen parlamentarischen Prozess gehen müssen. Wir können relativ schnell handeln, weil das Gesetz besteht und die Verordnung das präzisieren kann und damit regelt.