- Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) will wie der Bundesrat die Pflegeinitiative in zwei Etappen umsetzen.
- Jedoch will sie nur die Ausbildungsoffensive ohne weitere Vernehmlassung angehen.
- Mehr Zeit lassen will sie sich für die direkte Abrechnung.
Die Möglichkeit für Pflegefachpersonen, gewisse Leistungen direkt mit der Krankenkasse abzurechnen – neben der Ausbildungsoffensive das zweite zentrale Element des indirekten Gegenvorschlags –, soll nach Ansicht der SGK-N in die zweite Etappe verschoben werden. Es seien erneut langwierige Diskussionen darüber absehbar, hiess es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.
Der Entscheid, die erste Umsetzungsvorlage entsprechend zu verschlanken, sei mit Stichentscheid des Präsidenten Albert Rösti (SVP/BE) gefallen.
Arbeitsbedingungen und Abgeltung folgen später
Mehr Zeit lassen wollen sich der Bundesrat und die Nationalratskommission zudem mit den Forderungen der Pflegeinitiative, die über den Gegenvorschlag hinausgehen.
Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegefachkräfte und eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Für diese Themen sind heute weitgehend die Kantone, Betriebe, Sozialpartner und weitere Akteure verantwortlich.
Der Entscheid stösst beim Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen (SBK) auf Kritik. Damit der Verfassungsauftrag korrekt umgesetzt werde, fordert der SBK das Innendepartement EDI auf, eine gemischte Arbeitsgruppe einzusetzen, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Das Stimmvolk hatte die Vorlage am 28. November 2021 mit 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen.