- Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ordnet die Freigabe der Pflichtlager für orale, retardierte Opioide an.
- An diesen starken Schmerzmitteln herrscht in der Schweiz seit rund einem Jahr immer wieder Mangel. Grund sind Lieferengpässe bei den Wirkstoffen.
- Mit dem Öffnen der Pflichtlager soll die Marktlage stabilisiert werden.
Zurzeit werden nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert, um den Schweizer Markt stabil zu versorgen, wie es in einer Mitteilung des Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) heisst. Eine Situation, die seit rund einem Jahr wiederkehrend ist.
Leidtragende sind etwa Krebspatienten und Drogensüchtige
In der Schweiz gebe es nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz. Mit Pflichtlagern könne unterstützend in das Marktgeschehen eingegriffen werden, schreibt das BWL. Gründe für den Mangel seien unter anderem Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte.
Betroffen seien Produkte für Patientinnen und Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen, darunter Krebskranke. Einzelne Mittel würden aber auch in der Suchthilfe eingesetzt. Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation laut Mitteilung nicht entspannen, da es auch bei verwandten Wirkstoffen zu Lieferengpässen kam. Ein Wechsel auf andere Opioide sei auch nicht für alle Patienten möglich.
Interventionen bislang erfolglos
In den vergangenen Monaten senkte das BWL für einzelne Wirkstoffe den Umfang der Lagerpflicht mehrmals leicht, damit der Markt versorgt werden konnte, wie das BWL weiter schreibt. Bei der nächsten Lieferung seien die Lager dann wieder auf die ursprüngliche Menge aufgefüllt worden. Die Versorgungssituation habe sich in diesem Zeitraum aber nicht verbessert.
Derzeit sei nicht absehbar, wann die beteiligten Unternehmen die Versorgung der Schweiz mit oralen, retardierten Opioiden wieder sicherstellen können. Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich sei für diese Pflichtlager eine Reichweite von drei Monaten vorgegeben.
Die entsprechende Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Freigabe der Pflichtlager tritt am 15. März 2022 in Kraft.